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Erhalten Sie eine Vergütung für Herkunftsnachweise Ihres Solarstroms

Mit Herkunftsnachweisen (HKN) belegen Sie, woher Ihr Strom kommt

Dem Strom aus der Steckdose sieht man bekanntlich nicht an, woher er kommt. Deshalb werden Herkunftsnachweise erstellt. Das sind Zertifikate, welche

  • die Qualität und
  • die Herkunft

von produziertem Strom ausweisst.

Treten Sie Ihre Herkunftsnachweise an den ESB ab und erhalten Sie dafür eine Vergütung

Für die Strommenge, die Ihre Photovoltaikanlage in das Netz zurückliefert, werden digitale Herkunftsnachweise erstellt. Diese werden automatisch im Herkunftsnachweis-System von Pronovo hinterlegt.

Pronovo ist die akkreditierte Zertifizierungsstelle für die Erfassung dieser Herkunftsnachweise. Das Bundesamt für Energie (BFE) ist die verantwortliche Aufsichtsbehörde.

Die Übertragung der Herkunftsnachweise an den ESB ist i

  • freiwillig und
  • wird separat vergütet gemäss Preisblatt.

So übertragen Sie die HKN - Schritt für Schritt

Damit der ESB Ihnen die Herkunftsnachweise vergüten kann, müssen diese an den ESB übertragen werden – Sie können auf der Plattform von Pronovo den entsprechenden Dauerauftrag erfassen.

Dazu gehen Sie wie folgt vor:

 

1. Diese Voraussetzungen müssen Sie erfüllen

  1. Die Rücklieferung ins Stromnetz wird durch den ESB vergütet.
  2. Die Photovoltaikanlage profitiert nicht mehr von älteren Finanzierungsarten wie die Kosteneinspeisevergütung (KEV), Mehrkostenfinanzierung (MKF) oder Einspeisevergütungssystem (EVS).

2. Registrieren Sie Ihre Photovoltaikanlage bei Pronovo

Sie müssen Ihre beglaubigte Photovolatikanlage bei Pronovo registrieren. 
Hier geht es zur Registrierung

3. Warten Sie die Bestätigung durch Pronovo ab

Pronovo bestätigt dem ESB die Registrierung und stellt Ihnen eine Kopie der Bestätigung per E-Mail zu. Nach der Bestätigung durch Pronovo können die Herkunftsnachweise an den ESB übertragen werden.

4. Erfassen Sie den Dauerauftrag

Erfassen Sie auf der Plattform  pronovo.ch   einen Dauerauftrag zur Übertragung der Herkunftsnachweise an den ESB.
Der ESB wird diesen daraufhin annehmen und bestätigen.

5. Erhalten Sie die Vergütung

  • Die Gutschrift der Vergütung erfolgt quartalsweise.
  • Die Vergütungsperiode startet mit Beginn des Quartals, das auf die Erstellung des Dauerauftrags folgt (Quartalsbeginn jeweils Januar, April, Juli, Oktober)

Weitere Informationen zu den Herkunftsnachweisen finden Sie auch auf www.pronovo.ch.