1. Startseite
  2. ESB
  3. Medien
  4. Medienmitteilungen
  5. Senkung der ESB-Stromtarife und …

Senkung der ESB-Stromtarife und Umsetzung des Mantelerlasses

Der ESB senkt die Stromtarife per 01.01.2026. Für einen durchschnittlichen Bieler Haushalt1 ergibt dies eine Entlastung von jährlich rund 68 CHF, respektive 5%. Die Umsetzung des Mantelerlasses bringt verschiedene Änderungen mit sich, welche sich auf die Stromtarife auswirken. Das Marktumfeld im Energiesektor bleibt volatil und angespannt.

Veröffentlicht am 28.08.2025

Umsetzung des Mantelerlasses

Bei der Umsetzung des Mantelerlasses, der im Juni 2024 vom Schweizer Stimmvolk angenommen wurde, treten ab 2026 diverse Änderungen des Stromversorgungsgesetzes sowie neue Verordnungen in Kraft. Diese bieten neue Möglichkeiten für die Endverbraucherinnen und Endverbraucher und haben Veränderungen in der Grundversorgung zur Folge.

In der Grundversorgung müssen neu mindestens 20% des gelieferten Stroms aus inländischer, erneuerbarer Produktion stammen. Da der ESB rund die Hälfte des gelieferten Stroms in eigenen Wasserkraftwerken produziert, erfüllt er diese Vorgabe bereits.

Ab 2026 sind die Energieversorger aufgerufen, Energieeffizienzmassnahmen umzusetzen. Der ESB engagiert sich bereits seit 2010 für einen sorgfältigen Umgang mit Energie und ist somit gewappnet, um seiner Pflicht in diesem Bereich nachzukommen.

Mit der Umsetzung des Mantelerlasses baut der ESB sein Angebot für Eigenverbrauchslösungen laufend aus, um den lokalen Verbrauch von dezentral produziertem Strom zu fördern.

Senkung der Energiepreise bei angespanntem Marktumfeld

Knapp die Hälfte des vom ESB in der Grundversorgung gelieferten Stromes kann nicht durch Eigenproduktion gedeckt werden und wird deshalb anhand einer strukturierten Beschaffungsstrategie am Markt eingekauft. Diese hat dem ESB in der Vergangenheit erlaubt, starke Preisschwankungen am Energiemarkt abzufedern.

Die Börsenpreise für Elektrizität sind seit der Energiekrise in den Jahren 2022/23 gesunken. Der Markt bleibt aber aufgrund der geopolitischen Weltlage volatil und angespannt. Auch die zunehmend dezentrale Stromproduktion führt zu kurzfristigen, starken Preisschwankungen.

Da der Strom aus der ESB-eigenen Produktion zum grössten Teil mit Wasserkraft erzeugt wird, variiert die Gewinnung entsprechend den meteorologischen Gegebenheiten. In trockenen Jahren ist sie weniger ergiebig als in Jahren mit starken Niederschlägen. Im Produktionsjahr 2024 fielen hohe Niederschläge an, was zu tieferen Produktionskosten führte. Der ESB gibt diesen Preisvorteil seiner Kundschaft in der Grundversorgung für das Jahr 2026 weiter.

Die Energiekosten für einen durchschnittlichen Bieler Haushalt sinken folglich um 0.90 Rp./kWh gegenüber dem Vorjahr.

Netznutzungskosten

Mit den neuen regulatorischen Vorgaben ergeben sich für das Jahr 2026 je nach Kundenkategorie unterschiedliche Anpassungen: Bei der Niederspannung werden die Tarife um 5% bis 10% gesenkt. Bei der Mittelspannung hingegen ist eine Erhöhung von 2% bis 5% notwendig.

Die Messkosten werden neu separat ausgewiesen.

Die Netznutzungskosten für einen durchschnittlichen Bieler Haushalt sinken entsprechend um 0.56 Rp./kWh gegenüber dem Vorjahr.

Abgaben

Die nationale Abgabe für die Winterstromreserve steigt von 0.23 Rp./kWh auf neu 0.41 Rp./kWh. Die nationale Abgabe für Systemdienstleistungen sinkt hingegen von 0.55 Rp./kWh auf neu 0.27 Rp./kWh. Zudem wird eine nationale Abgabe für solidarisierte Kosten für das Übertragungsnetz von 0.05 Rp./kWh eingeführt.

Alle anderen Abgaben bleiben für das Jahr 2026 unverändert.

Netto sinken die Abgaben somit um 0.05 Rp./kWh gegenüber dem Vorjahr.

Strompreise 2026

Als Resultat senkt der ESB seine Stromtarife 2026 für einen durchschnittlichen Bieler Haushalt um total 1.51 Rp./kWh bzw. um rund 5% gegenüber dem Vorjahr. Dies entspricht einer jährlichen Einsparung von rund CHF 68.00.

Neuerungen bezüglich Photovoltaik

Ein Ziel des Mantelerlasses ist die schweizweite Vereinheitlichung der PV-Rückliefertarife. Diese basieren auf dem vom Bundesamt für Energie publizierten Referenzmarktpreis zum Zeitpunkt der Einspeisung, der vierteljährlich gemittelt wird. Es gelten zudem neu von der Anlagegrösse abhängige Minimalvergütungen. PV-Anlagenbesitzerinnen und -besitzer im ESB-Verteilnetz erhalten die entsprechende Vergütung ab 2026.

Der ESB bietet an, den Produzentinnen und Produzenten die Herkunftsnachweise für ihren PV-Strom für 2 Rp./kWh abzukaufen.

Zur Förderung eines netzdienlichen Einsatzes der PV-Stromproduktion führt der ESB zusätzlich ein neues Wahlprodukt ein. Anlagenbesitzerinnen und -besitzer, die sich verpflichten, maximal 50 % ihrer installierten PV-Leistung ins Netz einzuspeisen, werden mit weiteren 2 Rp./kWh für ihre Rücklieferung vergütet.

Die ab 01.01.2026 gültigen Tarifblätter sind auf der Webseite des Energie Service Biel/Bienne unter folgendem Link abrufbar: www.esb.ch/de/privatkunden/elektrizitat/

1Profil Haushaltkunde (H4): 4'500 kWh/Jahr: 5-Zimmerwohnung mit Elektroherd und Tumbler (ohne Elektroboiler)

Beilage - Mitteilung an Kundinnen und Kunden zu Tarifänderungen im Jahr 2026