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Ihre Rückliefervergütung

Ab 1. Januar 2026 wird die Rückliefervergütung basierend auf dem Referenzmarktpreis festgelegt. Dieser wird vom Bundesamt für Energie (BfE) jeweils per Quartalsende publiziert. Ihre Rückliefervergütung erhalten Sie deshalb ebenfalls quartalsweise.

Minimalvergütung

Um Sie als Produzenten vor tiefen Marktpreisen zu bewahren, ist vom Bund eine Minimalvergütung festgelegt worden:

Vergütung/ Tarif

Basisvergütung Rp./kWh

Minimalvergütung Rp./kWh

Photovoltaik < 30kW Referenz-Marktpreis 6.00
Photovoltaik 30-150 kW mit Eigenverbrauch Referenz-Marktpreis 6.00 - 1.20
Photovoltaik 30 - 150 kW ohne Eigenverbrauch Referenz-Marktpreis 6.20
Photovoltaik > 150 kW Referenz-Marktpreis  - 

Berechnung für Anlagen 30-150kW mit Eigenverbrauch:
180 geteilt durch die normierte Gleichstrom-Spitzenleistung Ihrer Anlage in Kilowatt (kWp) 

Rechenbeispiele:
Bei einer Anlage mit 30 kWp erhalten Sie 6.00 Rp. / kWh (Berechnung: 180/30=6)
Bei einer Anlage mit 90 kWp sind es 2.00 Rp. / kWh Berechnung (180/90=2)
Bei 150 kWp beträgt die Minimalvergütung 1.20 Rp. / kWh (180/150=1.2) 

Herkunftsnachweis

Erhalten Sie eine Vergütung für Herkunftsnachweise (HKN) Ihres Solarstroms

Dem Strom aus der Steckdose sieht man bekanntlich nicht an, woher er kommt.
Herkunftsnachweise liefern darauf Antworten.

Der Herkunftsnachweis ist ein Zertifikat, welches

  • Qualität und
  • Herkunft

von produziertem Strom ausweisst.

So können Sie Ihre HKN an den ESB abtreten und diese vergütet bekommen

Für die Strommenge, die Ihre Produktionsanlage in das Netz zurückliefert, werden digitale Herkunftsnachweise erstellt. Diese werden automatisch an das Herkunftsnachweis-System von Pronovo geliefert.

Pronovo ist die akkreditierte Zertifizierungsstelle für die Erfassung dieser Herkunftsnachweise. Das Bundesamt für Energie (BFE) ist die verantwortliche Aufsichtsbehörde.

Die Übertragung der Herkunftsnachweise an den ESB ist

  • freiwillig und
  • wird separat vergütet gemàss Preisblatt.

Übertragung der HKN - Schritt für Schritt erklärt

Damit der ESB Ihnen die Herkunftsnachweise vergüten kann, müssen diese einmalig an den ESB übertragen werden – Sie können auf der Plattform von Pronovo den entsprechenden Dauerauftrag erfassen.

Wie Sie dazu vorgehen müssen, erklären wir Ihnen in den folgenden Schritten:

1. Voraussetzungen

  1. Der Rücklieferung des Stroms wird bereits durch den ESB vergütet.
  2. Die Photovoltaik Anlagen profitiert nicht mehr von älteren Finanzierungsarten wie die Kosteneinspeisevergütung (KEV), Mehrkostenfinanzierung (MKF) oder Einspeisevergütungssystem (EVS).

2. Registrieren Sie Ihre Photovoltaikanlage bei Pronovo

Sie müssen Ihre beglaubigte Photovolatikanlage bei Pronovo registrieren. 
Hier geht es zur Registrierung

3. Bestätigung durch Pronovo

Ist die Registrierung erfolgt, bestätigt Pronovo dem ESB, dass Ihre Photovoltaikanlage im System erfasst wurde. Sie erhalten eine Kopie dieser Bestätigung per E-Mail. Erst ab diesem Zeitpunkt können die Herkunftsnachweise an den ESB übertragen werden.

4. Dauerauftrag erfassen

Erfassen Sie auf der Plattform  pronovo.ch  (unter "Mein Projekt") einen Dauerauftrag an den ESB.
Der ESB wird diesen daraufhin annehmen und bestätigen.

5. Vergütung erhalten

  • Die Gutschrift erfolgt quartalsweise.
  • Die Vergütungsperiode startet mit Beginn des Quartals, das auf die Erstellung des Dauerauftrags folgt (Quartalsbeginn jeweils Januar, April, Juli, Oktober)

Weitere Informationen zu den Herkunftsnachweisen finden Sie auch auf www.pronovo.ch.

Netzdienliche Einspeiseregelung

Neue Regeln bei der Einspeisung von Solarstrom | Was Sie als Anlagenbesitzer oder -besitzerin wissen müssen

Solarenergie liefert nur unregelmässig Strom. Bei viel Sonne wird viel Elektrizität eingespeist, bei schlechtem Wetter entsprechend weniger. Die Höchstleistung einer PV-Anlage wird in Biel nur an wenigen Tagen im Jahr erreicht. Um diese Höchstleistung aufnehmen zu können, müsste der ESB das Verteilnetz stark ausbauen. Die dafür benötigten Investitionen wären unverhältnismässig, da es nur wenige Tage im Jahr betrifft. 

Ab 1. Januar 2026 sieht die netzdienliche Einspeiseregelung des Bundes vor, dass eine PV-Anlage maximal 70% ihrer installierten Modulleistung (DC-Nennleistung) ins Netz einspeist. Das bedeutet, die Höchstleistung Ihrer PV Anlage wird auf 70% gedrosselt werden. Diese Massnahme ist verpflichtend und betrifft die Einspeisung ins Netz am Anschlusspunkt. Der Eigenverbrauch und die Zwischenspeicherung sind davon nicht betroffen und jederzeit uneingeschränkt möglich. 

Betrifft das meine PV-Anlage?

Die netzdienliche Einspeiseregelung wird ab 1. Januar 2026 bei allen Solaranlagen umgesetzt, die einen neuen Wechselrichter in Betieb nehmen. Das bedeutet:

  • Neue Anlagen, für die ein Anschlussgesuch (TAG) ab 1. Januar 2026 eingeht
  • Bestehende Anlagen, sobald ein neuer Wechseltrichter installiert wird.
  • Kleine Anlagen mit weniger als 800 Watt Leistung, meist Plug&Play-Anlagen, sind davon nicht betroffen.

ESB behält sich das Recht vor, für bestehende PV-Anlagen eine Einspeiseleistungsbegrenzung zu verlangen, wenn die Kapazitätsgrenzen des Netzes erreicht sind und unverhältnismässige Kosten für Netzausbaumassnahmen entstehen würden