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Rückerstattung Stromabgaben

Der ESB erstattet der Kundschaft die Stromabgaben für den Zeitraum 2021 bis 2025 zurück.

In Biel wohnhafte Kundinnen und Kunden müssen nicht aktiv werden, um die Vergütung zu erhalten. Diese wird individuell, basierend auf dem für die Abgabe relevanten Verbrauch, ermittelt und erfolgt als Gutschrift auf der nächsten Schlussrechnung. Für den grössten Teil der Kundschaft wird dies im Herbst 2026 der Fall sein.

Zur gesamten Medienmitteilung

Beantragung Rückerstattung für Weggezogene

Ehemalige Kundinnen und Kunden die zwischen 2021 und 2025 in Biel gewohnt haben können mit untenstehendem Formular die Rückvergütung beantragen.

Formular Rückerstattung für Weggezogene

Rückerstattung Stromabgaben/Breite seite
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