ESB erstattet der Kundschaft Strom-Abgaben zurück
Gestützt auf das vom Bieler Stimmvolk im Jahr 2012 verabschiedete ESB-Reglement, erhob der ESB Abgaben auf Strom und hat mit den Mitteln Projekte im Bereich der erneuerbaren Stromproduktion und der Energieeffizienz gefördert. Gemäss einem Urteil des Berner Verwaltungsgerichts von Ende Oktober 2025 fehlt für solche Abgaben im Kanton Bern die gesetzliche Grundlage. Der Verwaltungsrat des ESB hat deshalb an seiner Sitzung vom 28. November entschieden, der Kundschaft die Abgaben zurückzuerstatten.
Veröffentlicht am 03.12.2025
Der ESB wurde per Januar 2013 aus der Verwaltung der Stadt Biel ausgegliedert. Als Basis für die Aufgaben und Organisation der öffentlich-rechtlichen Anstalt ESB wurde ein Reglement von der Bieler Stimmbevölkerung in einer Volksabstimmung genehmigt. Dieses Reglement bildete auch die Grundlage für die Erhebung von Abgaben auf die Netznutzung beim Strom. Mit diesen Abgaben wurden Massnahmen im Bereich der erneuerbaren Energieproduktion sowie der Energieeffizienz finanziert. So wurde beispielsweise das Programm eco21 gefördert, in dessen Rahmen Haushalte und KMU im Bereich Energieeffizienz beraten wurden oder Förderbeiträge für Solaranlagen und den Umstieg auf erneuerbare Heizsysteme entrichtet. Dem Gemeinderat wurde jährlich ein Rechenschaftsbericht über die Verwendung der Mittel vorgelegt.
Im Sommer 2024 hat das Schweizer Stimmvolk der Revision des Stromversorgungsgesetzes zugestimmt. Darin ist eine Pflicht für Stromnetzbetreiber enthalten, sich im Bereich Energieeffizienz zu engagieren. Die daraus resultierenden Kosten dürfen neu in die Energiepreise eingerechnet werden. Lokal verankerte Abgaben würden demzufolge die Kundinnen und Kunden doppelt belasten. Aufgrund dieser neuen rechtlichen Ausgangslage hat der Stadtrat im Herbst 2024 beschlossen, die Abgaben ab 2025 nicht mehr zu erheben. Er passte das ESB-Reglement entsprechend per 1. Januar 2025 an.
Gemäss einem Urteil des Berner Verwaltungsgerichts im Oktober 2025 fehlte für die Erhebung der Abgaben die gesetzliche Grundlage. Obschon die Abgaben politisch legitimiert waren und die Einnahmen stets dem Zweck entsprechend eingesetzt wurden, hat der Verwaltungsrat des ESB entschieden, die Abgaben rückwirkend über fünf Jahre, also für den Zeitraum 2021 bis 2025, an die Kundschaft zurückzuerstatten.
Die Kundinnen und Kunden müssen nicht aktiv werden, um die Vergütung zu erhalten. Diese wird individuell, basierend auf dem für die Abgabe relevanten Verbrauch, ermittelt und erfolgt als Gutschrift auf der nächsten Schlussrechnung. Für den grössten Teil der Kundschaft wird dies im Herbst 2026 der Fall sein. Die Abgaben entsprechen rund 1 % der Stromkosten und betragen für einen Haushalt gemäss ELCOM-Verbrauchsprofil H4 (4'500 kWh/Jahr, 5-Zimmer-Wohnung mit Elektroherd und Tumbler) über die gesamte Dauer von 5 Jahren CHF 54.