Interview mit Davide Crotta, Leiter Planung & Projekte, zur Umsetzung des Mantelerlasses im ESB

Was ist der Mantelerlass, und welche Bedeutung hat dieser aus Sicht der Geschäftsleitung für den ESB und die Geschäftskunden des ESB?

Der Mantelerlass ist das Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung, das den Rahmen zur Stärkung der Versorgungssicherheit und zur Beschleunigung des Ausbaus erneuerbarer Energien in der Schweiz setzt. Dieses Gesetz bringt auf der einen Seite stärkere Anforderungen an die Grundversorgung, sowie Vorgaben zu erneuerbaren Energien und Energieeffizienzpflichten. Auf der anderen Seite hat das revidierte Gesetz eine hohe Bedeutung für das Verteilnetz sowie für den Ausbau erneuerbarer Energien. Dies zeigt sich beispielsweise in neuen Modellen zur Vermarktung lokaler Energie, in Eigenverbrauchsgemeinschaften oder in der Teilnahme an Flexibilitäts- und Speicherpools. All diese Entwicklungen schaffen neue Chancen sowohl für den ESB als auch für Geschäftskunden.

Welche Anpassungen an Prozessen, Produkten und Dienstleistungen waren bzw. sind aufseiten des ESB notwendig, und wie stellt die Geschäftsleitung sicher, dass die gesetzlichen Anforderungen fristgerecht und korrekt umgesetzt werden?

Mit der Umsetzung der Vorgaben gemäss Mantelerlass waren Anpassungen in beinahe allen Prozessen notwendig. Die meisten Änderungen betrafen kleinere Anpassungen an Formularen oder in den Systemen. Bei anderen, umfangreicheren Massnahmen hingegen mussten beispielsweise die Kosten- und Tarifstrukturen neu definiert und entsprechend in den betroffenen Systemen implementiert werden.

Auch bestehende Produkte und Dienstleistungen wurden weiterentwickelt und den gesetzlichen Vorgaben angepasst. Die Umsetzung des Mantelerlasses wurde als Unternehmensprojekt mit verschiedenen Teilprojekten organisiert. Die am stärksten betroffenen Personen waren von Beginn an im Projektteam eingebunden, und die Geschäftsleitung wurde monatlich über den Stand des Projekts informiert.

Welche Aspekte des Mantelerlasses sind für den ESB und seine Kunden besonders relevant, und was bedeutet die Umsetzung des Mantelerlasses kurz-, mittel- und langfristig für den ESB und seine Kunden, insbesondere die Geschäfts- und Industriekunden?

Einerseits ist ein Ziel des Mantelerlasses die Beschleunigung des Ausbaus erneuerbarer Energien. Dies wird durch neue Förder und Vermarktungsmodelle ermöglicht. Dieser Aspekt ist sowohl für den ESB als Energielieferant und Verteilnetzbetreiber als auch für die Kunden als Produzenten und Konsumenten besonders relevant. In gewisser Hinsicht stellt der Mantelerlass einen ersten Schritt in Richtung einer Strommarktliberalisierung dar, die mittelfristig erwartet wird. Langfristig wird der Mantelerlass den Schweizer Strommix beeinflussen, indem mehr inländische erneuerbare Stromproduktion verfügbar sein wird. Geschäfts- und Industriekunden werden zudem von spezifischen Energieeffizienzmassnahmen profitieren können.

Inwiefern profitieren Kundinnen und Kunden von den neuen Regelungen?

Nebst den neuen Förderinstrumenten, beispielsweise im Bereich der Energieeffizienz, profitieren Kundinnen und Kunden künftig auch von erweiterten Möglichkeiten, ihren selbst produzierten Strom direkt zu vermarkten – etwa an Nachbarn oder innerhalb gemeinsamer Verbrauchsmodelle. Diese neuen Spielräume stärken die Eigenversorgung, weil ein grösserer Anteil der Produktion lokal genutzt oder direkt verkauft werden kann. Dadurch steigt der Eigenverbrauch, was für Betreiberinnen und Betreiber von Photovoltaik oder anderen dezentralen Anlagen zu einer spürbar besseren Wirtschaftlichkeit führt. Die höheren Erlöse verbessern somit die Rendite der Produktionsanlagen und schaffen zusätzliche Anreize für Investitionen in erneuerbare Energien.

Wo ergeben sich für den ESB durch die Umsetzung des Mantelerlasses neue Chancen, wo zusätzliche Herausforderungen?

Durch die Umsetzung des Mantelerlasses ergeben sich für den ESB einerseits neue Chancen, insbesondere durch erweiterte Vermarktungsmodelle, zusätzliche Möglichkeiten zur Nutzung von Flexibilitäten sowie den weiteren Ausbau intelligenter Netztechnologien. Diese Entwicklungen erlauben es dem ESB, neue Dienstleistungen anzubieten, Kundinnen und Kunden besser zu unterstützen und das Netz effizienter zu betreiben. Andererseits ergeben sich zusätzliche Herausforderungen: Die regulatorische Komplexität nimmt zu, administrative Prozesse wie Mutationen und Abrechnungen werden umfangreicher, und der beschleunigte Umbau des Energiesystems erfordert erhebliche Investitionen sowie neue interne Kompetenzen. Insgesamt eröffnen die neuen Rahmenbedingungen wichtige strategische Potenziale, verlangen aber gleichzeitig eine hohe organisatorische und technische Anpassungsfähigkeit des ESB.

Wo steht der ESB heute in der Umsetzung des Mantelerlasses?

Der ESB hat sämtliche Vorgaben des Mantelerlasses fristgerecht umgesetzt und bereits neue Produkte sowie Vermarktungsmodelle eingeführt, von denen Kundinnen und Kunden heute profitieren. Aktuell konzentrieren wir uns darauf, zentrale Prozesse weiter zu automatisieren, um die steigende Komplexität effizient zu bewältigen. Parallel dazu treiben wir die Digitalisierung der Interaktion mit unseren Kundinnen und Kunden voran, damit Abläufe einfacher, transparenter und nutzerfreundlicher werden.

Welche nächsten Schritte sind geplant?

Als nächste Schritte plant der ESB, die vorhandenen Flexibilitäten noch gezielter zu nutzen, um das Netz effizient zu betreiben und beispielsweise den Bedarf an Ausgleichsenergie zu minimieren. Ein wichtiger Baustein dafür ist die Einführung dynamischer Tarife, welche die Flexibilität von Kundinnen und Kunden besser aktivieren und sie stärker in ein intelligentes Energiesystem einbinden. Parallel dazu erweitern wir unser Dienstleistungsangebot für Gemeinden und andere EVU, um sie bei der Planung und Umsetzung ihrer Energie- und Netzentwicklungsstrategien zu unterstützen und gemeinsame Synergien optimal zu nutzen.

Wie positioniert sich der ESB langfristig im regulatorischen Umfeld der Energiewirtschaft?

Langfristig positioniert sich der ESB als aktiver und gestaltender Akteur im sich verändernden regulatorischen Umfeld der Energiewirtschaft. Im Zentrum steht die konsequente Ausrichtung auf eine sichere, effiziente und nachhaltige Energieversorgung in einem zunehmend liberalisierten Markt. Dazu gehört, regulatorische Entwicklungen wie den Mantelerlass, die künftige Strommarktöffnung oder neue Anforderungen an Flexibilität und Systemdienstleistungen frühzeitig zu antizipieren und strategisch zu nutzen.