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Facts and Figures
Facts and Figures
64’000
Kunden werden mit Trinkwasser versorgt.
1'038 GWh
konnten bisher dank unserer Effizienzprogramme eingespart werden
100%
erneuerbar: Der ESB-Strom stammt aus regionaler und nationaler Produktion
62%
Anteil Eigenproduktion an der Grundversorgung.
Fragen und antworten
Wer ist von der Marktöffnung betroffen?
Die eidgenössischen Räte haben am 23. März 2007 das Stromversorgungsgesetz – und damit die Strommarktliberalisierung – gutgeheissen. Das Gesetz enthält die Grundlagen für eine zuverlässige, nachhaltige Stromversorgung und sieht eine zweistufige Marktöffnung vor. Somit können in einer ersten Etappe die Grosskunden mit einem jährlichen Verbrauch von mehr als 100 000 kWh ihren Stromlieferanten frei wählen.
Was ist der Unterschied zwischen Netz und Energie?
Das Stromnetz ist sozusagen die Autobahn, auf welcher der Strom transportiert wird. Die Nutzung des Netzes ist von der Liberalisierung ausgeschlossen und wird von einem staatlichen Regulator-Organ (ELCom) überwacht. In Biel bleibt der ESB der lokale Energieversorger und Netzbetreiber. Die Energie, der Strom ist das Produkt, welches Ihnen über das Stromnetz geliefert wird.
Warum bezahle ich eine Grundgebühr?
Die monatliche Grundgebühr ist Bestandteil des Strompreises. Sie ist abhängig von der benötigten Leistung und der gelieferten Spannung. Die Grundgebühr fällt auch dann an, wenn kein Strom bezogen wird. Sie deckt einen Teil der Kosten für die Leistungsbereitstellung inklusive administrativer Aufwendungen.
Was beinhalten die «Abgaben und Leistungen für das Gemeinwesen»?
Viele Stromversorger erbringen im Auftrag der Gemeinde Leistungen, die über die eigentliche Stromlieferung hinausgehen. Im Auftrag der Stadt Biel stellt der ESB die öffentliche Beleuchtung im Stadtgebiet sicher. Das Beleuchtungsteam des ESB steht mit drei Personen im Einsatz, um die Lampen der öffentlichen Beleuchtung zu betreiben, zu unterhalten und zu erneuern. Mit seinem Pikettdienst sorgt der ESB auch ausserhalb der normalen Arbeitszeit für eine störungsfreie Stromversorgung. Das Gesetz verlangt, dass solche «Naturalleistungen» auf der Rechnung transparent ausgewiesen werden.