Notfallsteuerung – was ist das?
In seltenen Situationen – wenn das Stromnetz gefährdet ist – ist der ESB berechtigt, kurzfristig einzugreifen, indem er die Leistung einzelner Anlagen vorübergehende begrenzt. Diese Massnahme wird Notfallsteuerung genannt.
Es handelt sich um eine Massnahme, die nur in Ausnahmesituationen eingesetzt wird. Dies soll lokale Stromunterbrüche verhindern, das Stromnetz stabilisieren und die Qualität der Stromversorgung sicherstellen.
Dies betrifft vor allem grössere Anlagen wie Wärmepumpen, Ladestationen oder grössere PV-Anlagen.
Welche Anlagen sind von der Notfallsteuerung betroffen?
- Energieerzeugungsanlagen wie zum Beispiel PV-Anlagen mit einer installierten Gesamtleistung ≥ 30kVA
- Ladestationen mit einerinstallierten Gesamtleistung > 3.7kVA
- Wärmepumpen mit einer installierten Gesamtleistung > 3.7kVA
Wie funktioniert die Notfallsteuerung?
- Mit der Notfallsteuerung können Anlagen in Notfallsituationen gezielt angesteuert werden und je nach Bedarf und Konstellation gedrosselt werden. So können wir vermeiden, dass ganze Leitungsabschnitte vom Netz getrennt werden müssen. Stattdessen können wir durch das gezielte Ansteuern bestimmter Anlagen die nötige Entlastung für das Netz erreichen.
- Wenn eine Anlage im Rahmen der Notfallsteuerung angesteuert wird, informieren wir die betroffenen Anlagenbesitzer, wieso und von wann bis wann ihre Anlage angesteuert wurde. Anlagenbesitzer werden bei einer Notfallsteuerung nicht entschädigt, so sieht es das Stromgesetz vor.
Technische Umsetzung
Die Anbindung an die Notfallsteuerung erfolgt über die im Smart Meter integrierten Relais. Die Verantwortung der technischen Umsetzung liegt bei der Netzanschlussnehmerin bzw. dem Netzanschlussnehmer oder bei deren beauftragtem Fachpartner (Elektroinstallateur/in).
Die untenstehenden Download-Links führen zu den technischen Dokumenten, in denen die Anforderungen der Ansteuerbarkeit detailliert beschrieben sind.
Weiterführende Links