Fragen und Antworten
Allgemeine Informationen
Die eidgenössischen Räte haben am 23. März 2007 das Stromversorgungsgesetz – und damit die Strommarktliberalisierung – gutgeheissen. Das Gesetz enthält die Grundlagen für eine zuverlässige, nachhaltige Stromversorgung und sieht eine zweistufige Marktöffnung vor. Somit können in einer ersten Etappe die Grosskunden mit einem jährlichen Verbrauch von mehr als 100 000 kWh ihren Stromlieferanten frei wählen.
Das Stromnetz ist sozusagen die Autobahn, auf welcher der Strom transportiert wird. Die Nutzung des Netzes ist von der Liberalisierung ausgeschlossen und wird von einem staatlichen Regulator-Organ (ELCom) überwacht. In Biel bleibt der ESB der lokale Energieversorger und Netzbetreiber. Die Energie, der Strom ist das Produkt, welches Ihnen über das Stromnetz geliefert wird.
Die monatliche Grundgebühr ist Bestandteil des Strompreises. Sie ist abhängig von der benötigten Leistung und der gelieferten Spannung. Die Grundgebühr fällt auch dann an, wenn kein Strom bezogen wird. Sie deckt einen Teil der Kosten für die Leistungsbereitstellung inklusive administrativer Aufwendungen.
Viele Stromversorger erbringen im Auftrag der Gemeinde Leistungen, die über die eigentliche Stromlieferung hinausgehen. Im Auftrag der Stadt Biel stellt der ESB die öffentliche Beleuchtung im Stadtgebiet sicher. Das Beleuchtungsteam des ESB steht mit drei Personen im Einsatz, um die Lampen der öffentlichen Beleuchtung zu betreiben, zu unterhalten und zu erneuern. Mit seinem Pikettdienst sorgt der ESB auch ausserhalb der normalen Arbeitszeit für eine störungsfreie Stromversorgung. Das Gesetz verlangt, dass solche «Naturalleistungen» auf der Rechnung transparent ausgewiesen werden.
Kundendienst
Sie müssen uns 30 Tage vor dem Mietvertragsende Ihren Umzug melden – per Telefon, über unsere Website oder mit der Umzugsmeldekarte. So können wir termingerecht Ihren Zähler ablesen und Ihnen eine einwandfreie, termingerechte Abrechnung erstellen. Bei Handänderungen und Umzügen von Geschäftslokalen melden Sie sich bitte frühzeitig bei unserem Kundendienst. Handänderungen müssen schriftlich erfolgen (Post, E-Mail oder online) mit Angabe Ihrer neuen Adresse, Tel. Nr. sowie Kontaktperson für Zugang.
Genaues Auszugsdatum (Mietvertragsende) und Ihre neue Adresse.
Handänderungen müssen schriftlich erfolgen (Post, E-Mail oder online) mit Angabe Ihrer neuen Adresse, Tel. Nr. sowie Kontaktperson für Zugang.
Holen Sie Ihre Umzugsmeldung sofort nach, damit wir innert 3 Tagen den Zählerstand ablesen und die Schlussrechnung erstellen können.
Die Teilrechnung basiert auf dem Vorjahresverbrauch und beträgt etwa ein Viertel des Jahresverbrauchs.
Die Teilrechnung entspricht dem Vorjahresverbrauch oder bei einem Neuzuzug den geschätzten Kosten für den Verbrauch von drei Monaten. Detaillierte Angaben finden Sie auf der jährlichen Abrechnung.
Sie erhalten pro Jahr drei Teilrechnungen (alle drei Monate). In der jährlichen Abrechnung (August-Dezember, gemäss Ableseplan) werden die drei Teilrechnungen Ihrem effektiven Verbrauch gegenübergestellt und der Saldo berechnet.
Kontaktieren Sie unseren Kundendienst, Tel. 032 321 13 00, damit wir eine eventuelle Anpassung vornehmen können.
Die Art der Abrechnung ist tarifabhängig.
Der ESB bietet seinen Kunden die Zahlungsmöglichkeiten E-Rechnung, Lastschriftverfahren oder Einzahlungsschein.
Wärme / Kälte
Nutzen Sie unsere Wärmeverbunds-Seite und Sie erfahren direkt ob Sie im Perimeter eines existierenden oder geplanten Wärmeverbund wohnen. Die Versorgungsperimeter der bestehenden und geplanten Verbunde sind über den Link ebenfalls ersichtlich.
Fernwärme ist leitungsgebundene Wärme. Sie wird in einer Zentrale erzeugt und über einen Wasserkreislauf in die angeschlossenen Liegenschaften transportiert.
Die wichtigen Anlagenteile wie z.B. die Heizungsanlage, die Netzpumpen, die Steuerung usw. werden überwacht und sind doppelt vorhanden. Störungen werden durch die Überwachung frühzeitig erkannt und bei Ausfall eines Anlagenteils übernimmt das zweite, redundante Anlagenteil die Funktion.
Für den Bezug von Fernwärme muss von der Versorgungsleitung in der Strasse (sofern vorhanden) eine Leitung bis in den Heizungskeller der Liegenschaft gezogen werden. Hier wird die Wärme via eine Übergabestation an die liegenschaftsinterne Wärmeverteilung übergeben.
Die wichtigen Anlagenteile wie z.B. die Heizungsanlage, die Netzpumpen, die Steuerung usw. werden überwacht und sind doppelt vorhanden. Störungen werden durch die Überwachung frühzeitig erkannt und bei Ausfall eines Anlagenteils übernimmt das zweite, redundante Anlagenteil die Funktion.
Für den Bezug von Fernwärme muss von der Versorgungsleitung in der Strasse (sofern vorhanden) eine Leitung bis in den Heizungskeller der Liegenschaft gezogen werden. Hier wird die Wärme via eine Übergabestation an die liegenschaftsinterne Wärmeverteilung übergeben.
Die Übergabestation besteht aus einem Wärmetauscher, bei dem die Wärme vom Fernwärmenetz auf die liegenschaftsinterne Wärmeverteilung übergeben wird.
Der Anschluss erfolgt ausserhalb der Heizperiode idealerweise im Rahmen einer energetischen Sanierung der Liegenschaft, wenn die bestehende Heizung nach ca. 15 Jahren amortisiert ist und ersetzt werden muss oder wenn die Strasse mit Fernwärme neu erschlossen wird.
Der Anschlusskostenbeitrag wird aufgrund der Leistung des Anschlusses berechnet. Unter Umständen fallen noch Kosten an, wenn technische Anpassungen an der bestehenden Infrastruktur nötig sind.
Die bisherige Heizungsanlage sowie allfällige dazugehörige Installationen wie Gasleitungen, Öltanks oder Kaminanlagen werden nicht mehr benötigt und können durch den Installateur ihrer Wahl demontiert und entsorgt werden. Die Kosten sind sehr individuell und daher bauseits zu tragen.
Vor dem Baustart werden vier bis fünf Wochen für administrative Formalitäten beansprucht. Der bauliche Anschluss vom Fernwärmenetz zur Liegenschaft dauert rund zwei Wochen. Die Installationen innerhalb der Liegenschaft können in einer Woche erstellt werden.
Der ESB ist für die Arbeiten am Fernwärmenetz bis und mit der Übergabestation in der Liegenschaft zuständig und beauftragt die Handwerker dafür. Für die Demontage der alten Heizungsanlage sowie für die Anpassung der Wärmeverteilung an die Übergabestation (hydraulisch und elektrisch) liegt die Verantwortung beim Kunden. Die Gesamtkoordination übernimmt ESB.
Bei der Umstellung von einer Öl- oder Gas-Anlage auf Fernwärme können Fördergelder beim Kanton beantragt werden. Gerne unterstützen wir Sie dabei.
Die interne Wärmeverteilung kann grundsätzlich weiter genutzt werden, sofern diese diffusionsdicht ist und den aktuellen Vorschriften entspricht. Hier kann Sie der Installateur ihrer Wahl kompetent beraten.
Wenn die Strasse vor Ihrer Liegenschaft neu mit Fernwärme erschlossen wird, kann ein Kaltanschluss (Anschluss ohne Wärmebezug) Sinn ergeben, wenn Sie innerhalb der nächsten 3-5 Jahre auf Fernwärme umstellen wollen.
Für solche Fälle bietet der ESB Überbrückungslösungen an, die allerdings individuell geprüft werden muss.
Die Fernwärmeinstallationen werden durch den ESB finanziert, der Kunde beteiligt sich lediglich mit dem Anschlusskostenbeitrag daran. Somit gehört die Anlage bis zum Vertragsablauf dem ESB.
Die Reparaturen bis und mit der Übergabestation gehen zu Lasten des ESB (ausgenommen Schäden, die durch Dritte verursacht werden). Alle weiteren Reparaturen gehen zu Lasten des Kunden.
Die Fernwärmenetze in Biel werden mit regenerativer Wärme aus dem Grundwasser, aus dem Seewasser, aus Holzschnitzeln oder mit Abwärme aus industriellen Prozessen bewirtschaftet.
Die Übergabestation ist mit einem Zähler ausgerüstet, der den Wärmeverbrauch der Liegenschaft misst. Dieser wird mit dem anteiligen Grundpreis in Rechnung gestellt.
Regenerative und daher ökologisch sinnvolle Fernwärme ist heute meist noch nicht günstiger als Wärme aus fossilen Quellen. Der ESB bietet Ihnen gerne einen individuellen Wärmekostenvergleich mit Ihrem heutigen Heizungssystem an.
Da Fernwärme den politischen und ökologischen Zielen und Visionen entspricht und die Nutzung sehr komfortabel ist, steigert ein Fernwärmeanschluss den Liegenschaftswert. Der Wärmelieferungsvertrag ist mit dem Hausverkauf lediglich auf den neuen Eigentümer zu übertragen.
Wasser
Ja, das Bieler Leitungswasser ist von bester Qualität. In der Schweiz ist Trinkwasser das von den kantonalen Behörden am strengsten überwachte Lebensmittel. Das Trinkwasser des ESB genügt den strengsten Weisungen im Hinblick auf Hygiene und Sicherheit und entspricht allen Anforderungen an die Lebensmittelsicherheit. Die physikalisch-chemische Zusammensetzung des vom ESB bereitgestellten Trinkwassers sowie die bakteriologischen Analysen können unter Wasserqualität abgerufen werden.
Die Trinkwasserversorgung umfasst die Wassergewinnung aus natürlichen Quellen, die Qualitätskontrolle, gegebenenfalls die Aufbereitung unter Bewahrung der natürlichen Eigenschaften des Wassers, den Transport, die Speicherung, die Bereitstellung von Löschwasser und schliesslich die Wasserverteilung an Industrie und Haushalte.
In der Schweiz haben wir das Glück, über umfangreiche Wasserressourcen zu verfügen, mit denen der Wasserbedarf an den meisten Orten gedeckt werden kann.
Warmwasser sparen macht den Unterschied: Bei Warmwasser aus dem Wasserhahn ist der Energiebedarf 150-mal grösser als bei Kaltwasser! Ein bewusster Umgang mit Warmwasser spart daher Energie und Geld.
Tipps:
- Warmwasser nur verwenden, wenn nötig: Geschirrvorspülen und Händewaschen funktioniert z. B. problemlos auch mit Kaltwasser
- Geschirrspüler verwenden, anstatt von Hand abzuwaschen
- Kurz duschen statt baden
- Energieeffiziente Geräte einsetzen
- Bei niedrigen Temperaturen waschen
- Bewusster Umgang mit virtuellem Wasser
Trinkwasser kommt in der Schweiz zu 40 % aus natürlichen Quellen, weitere 40 % werden aus dem Grundwasser gewonnen und 20 % stammen aus Oberflächenwasser. Das Bieler Trinkwasser stammt ausschliesslich aus dem Bielersee.
Damit Wasser als «natürliches Mineralwasser» bezeichnet werden darf, muss es – im Gegensatz zu Trinkwasser – aus natürlichen oder unterirdischen Quellen stammen. Es muss eine besondere geologische Herkunft und einen gleichbleibenden natürlichen Mineraliengehalt aufweisen.
Natürlichem Mineralwasser dürfen keine Mineralien zugefügt oder entzogen werden. Mineralwasser aus verschiedenen Quellen unterscheiden sich hauptsächlich durch ihren Gehalt an Mineralien. Calcium (Ca), Magnesium (Mg) und Fluorid (F) sind in Mineralwasser in so grossen Mengen enthalten, dass sie sich positiv auf die Gesundheit auswirken können. Von Bedeutung sind zudem die Angaben zum Sulfatgehalt (mehr als 800 mg/l können abführend wirken), zum Natriumgehalt (zu viel kann gesundheitsschädlich sein) und zum Nitratgehalt (je weniger, desto besser).
Für Trinkwasser und Mineralwasser gelten in der Schweiz jeweils dieselben strengen Qualitätsanforderungen. Preislich ist Hahnenwasser erheblich günstiger. Aus ökologischer Sicht wird bei der Produktion und Verteilung von Hahnenwasser deutlich weniger Energie benötigt als bei Mineralwasser, bei dem Verpackungsmaterial und Transport die Umwelt belasten.
In der Schweizer Gesetzgebung ist klar festgelegt, welchen Anforderungen Trinkwasser genügen muss. Artikel 275 der Lebensmittelverordnung sieht vor, dass Trinkwasser in mikrobiologischer, chemischer und physikalischer Hinsicht von einwandfreier Qualität sein muss.
Das Trinkwasser des ESB genügt den strengsten Weisungen im Hinblick auf Hygiene und Sicherheit und entspricht allen Anforderungen an die Lebensmittelsicherheit. Der ESB lässt in seinem eigenen mikrobiologischen Labor sowie im kantonalen Labor regelmässig Kontrollen und Analysen durchführen, um die einwandfreie Qualität des Trinkwassers zu garantieren.
Darüber hinaus ist das hochmoderne Aufbereitungsverfahren im neuen Seewasserwerk besonders leistungsstark: Es entfernt unerwünschte Rückstände aus Industrie, Medizin und Landwirtschaft erheblich wirksamer aus dem Trinkwasser.
Rosthaltiges Wasser ist grundsätzlich nicht gesundheitsschädlich, jedoch erfüllt es aufgrund seiner Färbung und geschmacklichen Veränderung nicht unsere Anforderungen an qualitativ hochwertiges Trinkwasser.
In den meisten Fällen sind Rostrückstände auf einen zu geringen Durchfluss in den Hausleitungen oder auf zu gross dimensionierte Wasserleitungen zurückzuführen.
Ob die Wasserleitungen im Haus die Ursache für das Problem sind, lässt sich ganz einfach feststellen: Testen Sie das Wasser in der Nähe des Wasserzählers (z. B. in der Waschküche). Sollte das Wasser auch an dieser Stelle regelmässig rostig sein, setzen Sie sich bitte umgehend mit dem ESB in Verbindung.
Gegen rosthaltiges Wasser hilft es oft schon, die Leitungen zu spülen. Stellen Sie den Wasserhahn hierfür auf Kaltwasser, drehen Sie ihn vollständig auf und lassen Sie das Wasser ein paar Minuten lang laufen.
Die Wasserhärte zeigt den Kalkgehalt im Wasser an. Die Wasserhärte wird in der Schweiz in französischen Härtegraden (°fH) gemessen. Die Skala reicht dabei von 0 °fH (sehr weich) bis ca. 50 °fH (hart).
Die Wasserhärte hängt von der natürlichen Umgebung ab.
Wasser fliesst durch Gesteinsschichten und über Steine und Schotter, bevor es für den Menschen nutzbar an die Oberfläche kommt. Auf seinem Weg nimmt es Mineralien auf. Je mehr Mineralpartikel im Trinkwasser gelöst sind, desto härter ist es.
Dies beeinträchtigt die Qualität des Wassers nicht, hat aber Einfluss auf den Geschmack. (Quelle: https://www.svgw.ch)
Mehr Informationen zum Thema Trinkwasser finden Sie auf der Website trinkwasser.ch
Seit der Inbetriebnahme des neuen Aufbereitungsverfahrens ist das vom ESB bereitgestellte Wasser erheblich weicher (10 °fH, französische Härtegrade).
Mehr Informationen zum Thema Trinkwasser finden Sie auf der Website trinkwasser.ch
Das vom ESB bereitgestellte Wasser enthält wenig Kalk. Werden die Dosiervorschriften des Waschmittelherstellers eingehalten, ist ein zusätzlicher Enthärter nicht nötig.
Wahrscheinlich handelt es sich um einen Rohrbruch. Ein Rohrbruch ist – auch für den ESB – nicht vorhersehbar und kann daher auch nicht angekündigt werden. Bei Leitungsbauarbeiten hingegen werden die Unterbrüche im Vorfeld angekündigt.
Zunächst müssen die Leitungen über die Badewanne gespült werden (Achtung: es spritzt!). Stellen Sie den Wasserhahn hierfür auf Kaltwasser, drehen Sie ihn vollständig auf und lassen Sie das Wasser so lange laufen, bis sauberes Wasser ohne Luft aus dem Wasserhahn kommt. Drehen Sie dann jeden Wasserhahn im Haus langsam auf, bis das Wasser klar und die Luft entwichen ist.
Gaz plus + Biogas
Der ESB kauft sein Erdgas über die Gasverbund Mittelland AG ein. Diese ist ein Verbund aus mehreren regionalen Gasversorgungen, welche sich zusammengeschlossen haben, um Erdgas gebündelt einzukaufen. Die Gasverbund Mitteland AG betreibt zudem das regionale Transportnetz im Mittelland. (siehe: www.gvm-ag.ch)
Bei der Beschaffung von Biogas achtet der ESB auf die Herkunft und Qualität. Der grösste Anteil stammt aus europäischen Ländern, ein kleiner Anteil wird in der ARA Region Biel aufbereitet und direkt in das ESB-Gasnetz eingespeist. Die Produktionsanlagen sind allesamt zertifiziert. Das bedeutet, dass Nachhaltigkeit, Umweltschutz, Biodiversität und transparente Lieferketten zentrale Ziele sind. Für die Biogasproduktion werden keine Nahrungsmittel oder nachwachsenden Rohstoffe wie Mais, Soja oder Raps verwendet. So entsteht durch die Biogasproduktion keine Konkurrenz zum Nahrungs- und Futtermittelanbau.
Die Gaspreise beinhalten die Beschaffungskosten für Erdgas und Biogas und die Kosten für den Transport und die Verteilung des Gases (Leitungsinfrastruktur). Die Kosten für die Leitungsinfrastruktur sind von Versorger zu Versorger unterschiedlich und hängen ab von den spezifischen Gegebenheiten (insbesondere Topographie, Versorgungsdichte, Erneuerungsbedarf, Amortisation).
Der ESB überwacht sein Leitungsnetz permanent. Obwohl ein Gasaustritt nie ganz ausgeschlossen werden kann, ist ein hoher Sicherheitsstandard gewährleistet.
Im Gegensatz zu anderen Gasen ist Erdgas leichter als Luft und kann sich verflüchtigen. Die Explosionsgrenze liegt bei einer Sättigung zwischen 5–15 %. Ausserhalb dieser Grenze ist entweder zu wenig Sauerstoff oder zu viel Gas für eine Explosion vorhanden.
Vor Inbetriebnahme einer Gasinstallation werden die Leitungen mit Überdruck auf „Dichtheit“ geprüft und erst durch die Installationskontrolle vom ESB freigegeben, wenn die Sicherheitsbestimmungen eingehalten werden.
Diese Frage kann nicht generell beantwortet werden. Heizungen werden von der Feuerungskontrolle alle zwei Jahre überprüft. Sollten zu diesem Zeitpunkt die Abgaswerte nicht mehr den Vorschriften entsprechen, muss ein Geräte-Service durchgeführt werden.
Alle baulichen Anpassungen an einer Gasinstallation müssen von ausgewiesenen Fachleuten durchgeführt werden und werden nach dem Abschluss der Arbeiten auf Ihre Sicherheit hin überprüft. Wenn an einem Gerät eine Störung auftritt, so gehört die Fehlerbehebung in die Hände eines Fachmannes.
Eine CO2-Abgabe auf fossilen Brennstoffen (Heizöl, Erdgas) wurde per Januar 2008 eingeführt. Dies aufgrund der Verminderungsziele des Bundes bezüglich CO2-Ausstoss. Sie beträgt ab 1. Januar 2025:
- 2.158 Rp. pro kWh und wird nur auf den Erdgasanteil erhoben.
Muss für den Biogas-Anteil keine CO2-Abgabe entrichtet werden?
Nein, denn Biogas ist CO2-neutral. Reines Biogas unterliegt deshalb nicht der CO2-Abgabe. Bei Produkten mit einem Biogas-Anteil wird die CO2-Abgabe nur auf den Erdgas-Anteil erhoben.
Strom
Die eidgenössischen Räte haben am 23. März 2007 das Stromversorgungsgesetz – und damit die Strommarktliberalisierung – gutgeheissen. Das Gesetz enthält die Grundlagen für eine zuverlässige, nachhaltige Stromversorgung und sieht eine zweistufige Marktöffnung vor. Somit können in einer ersten Etappe die Grosskunden mit einem jährlichen Verbrauch von mehr als 100 000 kWh ihren Stromlieferanten frei wählen.
Nein. Die Netznutzungskategorie hängt vom Verbrauchsverhalten (Stromverbrauch, installierte Leistung) ab.
Ja, Sie können.
Ohne ihren Gegenbericht beziehen Sie automatisch das Produkt Seeland. Als Alternativen stehen die Produkte Biel/Bienne oder Suisse zu Verfügung.
Das qualitativ hochwertigste Produkt ist Biel/Bienne. Dieses Produkt ist naturmade star zertifiziert und gilt als Ökostrom. Die Produktion erfolgt ausschliesslich auf dem Gebiet der Stadt Biel. Der Strommix setzt sich aus den Produktionen Taubenloch, Bözingen und den PV-Anlagen auf den Bieler Dächern zusammen. Als Standard wird das Produkt Seeland angeboten. Der Strommix setzt sich da aus den Produktionen Brügg und Hagneck sowie aus Bieler Solaranlagen zusammen. Ergänzt wird der Mix durch Schweizer Wasserkraft mit Herkunftsnachweis.
Das günstigste Produkt Suisse besteht aus 100% Schweizer Wasserkraft.
Das Stromnetz ist sozusagen die Autobahn, auf welcher der Strom transportiert wird. Die Nutzung des Netzes ist von der Liberalisierung ausgeschlossen und wird von einem staatlichen Regulator-Organ (ELCom) überwacht. In Biel bleibt der ESB der lokale Energieversorger und Netzbetreiber.
Die Energie, der Strom ist das Produkt, welches Ihnen über das Stromnetz geliefert wird.
Die Abgaben an das Gemeinwesen betragen 1.9 Rp./kWh und beinhalten die Abgabe für die öffentliche Beleuchtung (100 % zertifizierter Ökostrom) und die Abgabe an die Stadt Biel.
Die eidgenössischen Abgaben zur Förderung erneuerbarer Energie (KEV) und zum Schutz der Gewässer und Fische betragen 2.3 Rp./kWh.
(Stand: 2022)
Durch eigene Produktionen und den Zukauf von Herkunftsnachweisen, kann diese Garantie abgegeben werden.
Erneuerbare Energien werden zwischen den Energieversorgungsunternehmen mittels sogenannten Herkunftsnachweisen gehandelt. Sämtliche Käufe und Verkäufe werden über die Firma Pronovo als neutrale Kontrollstelle abgewickelt. Die Pronovo stellt sicher, dass jede produzierte Kilowattstunde nur einmal als erneuerbare Energie verkauft wird und mindestens so viel erneuerbare Energie produziert bzw. eingekauft wurde, wie im Netz des Energie Service Biel/Bienne innerhalb des Jahres verbraucht wurde. Die Schweiz verfügt über ein sehr grosses Wasserkraftvolumen. So gibt es Energieproduzenten, die mehr Energie aus Wasserkraft produzieren, als sie selber in ihrem Netzgebiet absetzen können. Diese Energie steht dann anderen Werken wie dem ESB zum Kauf zur Verfügung.
Biel/Bienne-Strom ist ausschliesslich Strom, der «naturemade star»-zertifiziert ist und zusätzliche strenge und umfassende ökologische Auflagen erfüllt. So wurde z.B. für die «naturemade star»-Zertifizierung des Kleinwasserkraftwerkes in der Taubenlochschlucht eine Fischtreppe eingerichtet, damit die Fische das Kraftwerk quasi «umgehen» und sich flussaufwärts bewegen können. Biel/Bienne-Kunden zahlen pro Kilowattstunde 0.7 Rappen in einen Fonds für ökologische Verbesserungsmassnahmen.
Physikalisch unterscheidet sich Ökostrom nicht von «normalem» Strom. Die Energie, die aus Ihrer Steckdose kommt, ist überall die gleiche, unabhängig von der Produktionsart.
Der Wert von Ökostrom liegt in zusätzlichen Massnahmen zugunsten von Umwelt, Naturschutz und Biodiversität. Für die «naturemade star»-Zertifizierung muss ein Kraftwerk strenge Auflagen erfüllen. Eine Fischtreppe oder neu ein Umgehungsgerinne sind bei einem Laufkraftwerk Bedingung. Schwemmmaterial muss wieder in die Natur zurückgeführt werden, Restwasser in genügender Menge muss zu jeder Zeit beim Wehr abgelassen werden. Aus einem Teil des Verkaufserlöses wird ein Ökofonds gebildet, aus dessen Mittel weitere ökologische Verbesserungsmassnahmen im näheren oder weiteren Umfeld des Kraftwerkes finanziert werden.
Pro verkaufte Kilowattstunde Biel/Bienne-Strom zahlt der ESB 0.7 Rappen in den Ökofonds ein. Die Ökofonds-Verantwortlichen, zu denen Vertreter von Umweltorganisationen bzw. –behörden gehören, begutachten Projekte, für welche Beitragsgesuche vorliegen, und sprechen Beiträge für reine Renaturierungen und ökologische Verbesserungen im Einzugsgebiet der Schüss.
Der VUE (Verein für umweltgerechte Energie), der sich aus Vertretern von Umweltschutz- und Konsumentenorganisationen sowie Energieunternehmen und weiteren interessierten Verbänden und Unternehmen zusammensetzt, erstellt die Kriterien und erteilt die Zertifizierungen aufgrund von Audits und Expertenberichten.
Die Zertifizierung wird alle fünf Jahre mit einem Audit überprüft, die Ökostrombuchhaltung wird jährlich kontrolliert.
Solarstrom ist aus Sonnenenergie gewonnene elektrische Energie. Sie zählt zu den erneuerbaren Energien. Die Solarpanels produzieren aus Sonnenlicht Gleichstrom, der dann in Wechselrichtern in Wechselstrom umgewandelt wird. So kann er ins Stromnetz eingespeist, direkt vor Ort genutzt oder ohne Umwandlung in Batterien gespeichert werden.
Solar
Solaranlagen kommen für die Zertifizierung infrage, wenn sie im Siedlungsgebiet oder ausserhalb davon auf bereits bestehenden Gebäuden erstellt werden. Solarkraftwerke auf unbebauten, freien Flächen in der Natur sind also nicht zertifizierbar.
Als Sonnenenergie oder Solarenergie bezeichnet man die Energie der Sonnenstrahlung, die in Form von elektrischem Strom, von Wärme oder von chemischer Energie technisch genutzt werden kann.
Sonnenstrahlung ist die elektromagnetische Strahlung, die auf der Sonnenoberfläche aufgrund ihrer Temperatur von ca. 5 500°C entsteht; diese hohe Temperatur entsteht durch Kernfusionsprozesse im Sonneninneren (dem Wasserstoffbrennen).
Sonnenenergie lässt sich sowohl direkt (z.B. mit Photovoltaikanlagen oder Sonnenkollektoren) als auch indirekt (z.B. mittels Wasserkraftwerken, Windanlagen und in Form von Biomasse) nutzen.
Ob sich eine Dachfläche für die Nutzung von Solarenergie eignet, muss objektbezogen beurteilt werden. Nutzen Sie unseren Solarrechner, um wichtige erste Informationen zur zukünftigen PV-Anlage zu erhalten.
Prüfen Sie den Zustand des Daches
Wir empfehlen, vor der Installation einer Solaranlage das Dach auf Reparaturbedarf zu überprüfen. Muss es repariert werden, können Sie in Betracht ziehen, die Photovoltaik-Module direkt in das Dach zu integrieren (anstelle von Ziegeln). Die Art des Dachbelages ist für die Installation von Solaranlagen irrelevant. Ist die Anlage einmal installiert, können Sie sie während 20 bis 30 Jahren nutzen. Das Dach muss jedoch öfter gewartet werden.
Prüfen Sie die Statik des Daches
Ihr Dach muss das Gewicht der Solaranlage tragen und darüber hinaus den Belastungen durch Schnee und Wind widerstehen können. Informieren Sie sich über die Schneefall- und Windverhältnisse Ihrer Region bei einem Spezialisten (Solarinstallateur, Dachdecker, Baudepartement, Meteo Schweiz, o. ä.)
Wenn Sie Strom produzieren:
Der selbst verbrauchte Strom Ihrer PV-Anlage erspart Ihnen den Zukauf von Strom aus dem öffentlichen Netz. Je höher die Strompreise in Zukunft steigen, desto besser ist die Rentabilität Ihrer PV-Anlage. Kann vom eigenproduzierten Strom ein Drittel (33 %) selber konsumiert werden, ergeben sich jährliche Einsparungen und Erträge aus der Rückspeisung (Verkauf an regionalen Energieversorger), mit denen die Anlage in 16 Jahren amortisiert werden kann. (Basis: ESB-Tarife / Kosten 2019).
Wenn Sie Warmwasser produzieren:
Eine optimal dimensionierte Solarthermie-Anlage mit Heizungsunterstützung spart etwa 60 % der jährlichen Kosten für die Warmwasseraufbereitung und 15 % der Heizkosten. In gut isolierten Neubauten können die Einsparungen bei den Heizkosten deutlich höher sein (bis zu 30 %). Bedenken Sie, dass die Höhe der Einsparungen stark von der Personenanzahl im Haushalt abhängt. Ziehen beispielsweise die Kinder während der langen Lebensdauer einer Solarthermie-Anlage aus, sinkt der Einsparbetrag erheblich.
Eine Flachkollektoranlage braucht mindestens acht Jahre, eine Vakuumröhrenkollektor-Anlage etwa 14 Jahre bis sie amortisiert ist. Ab diesem Zeitpunkt erwirtschaftet die solarthermische Anlage sozusagen umsonst Wärme.
Energetische Amortisation:
Aus ökologischer Sicht spielt die energetische Amortisation eine wichtige Rolle. Sie definiert den Zeitpunkt, ab dem die Solaranlage mehr Energie erwirtschaftet, als ihre einstige Produktion benötigt hat. Hierfür werden auch die Energie für den Transport, der Betriebsaufwand und die Entsorgung der Anlage berücksichtigt. Bei solarthermischen Anlagen zur Wassererwärmung dauert die energetische Amortisation rund 1,5 Jahre, bei kombinierten Anlagen zur Wassererwärmung und Heizungsunterstützung 2-4 Jahre.
Wenn Sie Strom produzieren:
Solarstrom ist nicht klimaneutral aber trotzdem umweltfreundlich. Nicht klimaneutral, weil während des gesamten «Lebensweges» der PV-Anlage (Herstellung der Solarzellen, der Module, der Montagesysteme, der Wechselrichter, etc.) Strom verbraucht wird. Je nach eingesetztem Strommix und dessen Anteil an Kohlestrom und Strom aus Gaskraftwerken ist dieser Verbrauch mit mehr oder weniger hohen Treibhausgasemissionen verbunden. Zudem werden bei der Produktion von Silizium und Glas fossile Brennstoffe eingesetzt, was direkte Kohlendioxidemissionen verursacht.
Und trotzdem ist Solarenergie umweltfreundlich, weil der Bau von PV-Anlagen und der Konsum von Solarstrom die Produktion von Elektrizität aus Kohle-,Gas- oder Kernkraftwerken im In- und Ausland reduzieren.
Ein Ausbau von PV-Anlagen kann seinen Teil dazu beitragen, die Umweltintensität der Stromproduktion zu reduzieren. Insbesondere lassen sich mit Solarstrom die Treibhausgasemissionen und radioaktive Abfälle reduzieren.
Wenn Sie Warmwasser produzieren:
Sonnenkollektorsysteme verursachen während des Betriebs keine direkten Emissionen und verringern im Vergleich zu konventionellen Heizsystemen deutlich die CO2- und Feinstaub-Emissionen. Bereits nach wenigen Betriebsjahren hat ein Kollektor einer Heizung dieselbe Menge an Energie zugeführt, die für die Produktion usw. des Kollektors aufgewendet wurde.
Wenn Sie Strom produzieren:
Am effizientesten ist es, wenn Sie den produzierten Strom Ihrer PV-Anlage selbst verbrauchen. Anstatt ihn ins öffentliche Stromnetz einzuspeisen und später wieder Energie aus dem Netz zu beziehen, können Sie die selber produzierte Energie quasi gratis nutzen. Das ist sparsamer, und der Energieverlust durch den Transport wird minimiert
Bei überschüssig produzierter Energie ist der ESB verpflichtet, diese abzukaufen (Abnahmeverpflichtung gemäss Energiegesetz). Die Vergütungshöhe dieser Energie ist unterschiedlich. Details entnehmen Sie bitte dem Preisblatt auf unserer Strom-Seite.
Der Bauherr/Eigentümer entscheidet, welche Nutzung resp. Vergütungsart für seine Anlage in Frage kommt.
Bei zu wenig produzierter Energie springt der ESB automatisch als Stromlieferant ein. Die bezogene Energie wird Ihnen zu den aktuell gültigen Tarifen in Rechnung gestellt.
Investitionskosten und Unterhaltskosten
Bei den Investitionskosten für eine Solaranlage handelt es sich um wertvermehrende Aufwendungen. Die steuerrechtlichen Bestimmungen sehen jedoch vor, dass Investitionen, die zur Nutzung erneuerbarer Energien beitragen, als Unterhalt gelten und entsprechend von den Steuern abziehbar sind. Die Abzugsberechtigung bezieht sich allerdings nur auf die Anbringung von Installationen auf oder an bestehenden Bauten.
Wenn Sie Strom produzieren:
Die Solarmodule werden zuerst einer Sichtkontrolle unterzogen. Dabei wird die PV-Anlage zum einen auf Verschmutzung und Verschattung kontrolliert, zum anderen auf Intaktheit. Ein Glasbruch beispielsweise kann die elektrische Funktion des Solarmoduls beeinträchtigen.
Falls möglich, sollte man die Unterkonstruktion des Solargenerators ebenfalls überprüfen, um Bruchschäden der Dacheindeckung zu erkennen. Diese treten bevorzugt an den Stellen auf, wo der Dachhaken aufliegt.
Mit Blechschrauben befestigte Deckprofile der Modulhalterung werden nach einem schneereichen Winter überprüft, damit alles fest sitzt.
Wichtig ist auch die Kontrolle der Betriebsstatusanzeige des Wechselrichters.
Beim Einsatz eines so genannten Solarverteilers, mit dem mehrere Solarstränge parallel gesammelt werden, sind die äusseren Gehäuseteile sowie die Kabelführungen zu überprüfen. Weiter sollte auch der feste Sitz aller elektronischen Verbindungen, insbesondere auf der Gleichspannungsseite, überprüft werden. Es könnten sich Klemmverbindungen oder -schrauben lösen und zu erhöhten Übergangswiderständen führen.
Ordnungsgemäss installierte Solaranlagen sind mit Überspannungsableitern ausgerüstet, die bei Blitzeinschlägen den Wechselrichter schützen. Auf der Wechselspannungsseite können speziell im Zählerschrank eingebaute Überspannungsableiter nach mehrfachem Ansprechen defekt sein. Dies kann visuell überprüft werden. Alle wartungsrelevanten Arbeiten können mittels eines Wartungsvertrages abgewickelt werden. Wartungsverträge werden von Solarinstallateuren oder auch vom EBS angeboten.
Wenn Sie Warmwasser produzieren:
Die Kollektoren werden zuerst einer Sichtkontrolle unterzogen. Diese kann der Bauherr/Eigentümer selber vornehmen und sich dabei am Abnahmeprotokoll sowie an den anlagerelevanten Daten orientieren. Wir empfehlen eine Überprüfung der Anlage im Zwei-Jahres-Takt.
Alle fünf Jahre sollte eine professionelle Wartung (durch einen Fachbetrieb) durchgeführt werden. Sie kann das ganze Jahr über erfolgen. Die Wartung kurz vor dem Winter durchzuführen macht dann Sinn, wenn Zweifel an der Frostsicherheit des Wärmeträgermediums bestehen und eine Kontrolle der Kollektoren auf dem Dach wegen Unfallgefahr im Winter nicht möglich ist. Die Ausnahme bilden Röhrenkollektoranlagen, bei denen defekte Röhren durch Abtauen von Schnee erkannt werden können.
Die Wartung (Sichtkontrolle, Funktionsprüfung und Messungen) umfasst sieben Baugruppen.
Nützliche Info-Links zum Thema
Elektromobilität - Allgemeines
Elektrofahrzeuge weisen in jeder Hinsicht eine bessere Ökobilanz auf, als andere Fahrzeuge. Sowohl die Produktion der Fahrzeuge und der Akkus als auch der Einsatz der Fahrzeuge erzeugen, wenn überhaupt, deutlich weniger Emissionen (CO2, Feinstaub, Lärm etc.) Auch hinsichtlich Ressourcenverbrauch sowie ökologische und gesundheitliche Gefährdung schneidet das Elektroauto am besten ab.
Eine undichte oder beschädigte Lithium-Ionen-Batterie produziert ätzende Flusssäure und gesundheitsschädigende Gase. Die unter höchsten Sicherheitsauflagen produzierten und getesteten Fahrzeugbatterien sind jedoch nahezu unzerstörbar. Sicherheitsbedenken betreffend der aktuell eingesetzten Akkus sind also unbegründet.
Die Ladedauer hängt im Wesentlichen von der Ladekapazität Ihres Fahrzeugs, der Restladung der Batterien, der Kapazität der Ladesäule sowie jener des Ladekabels ab.
Der Akku in einem Elektrofahrzeug wird mit Gleichstrom (DC) geladen. Der Strom aus dem öffentlichen Netz ist aber Wechselstrom (AC). Deshalb muss die Ladeinfrastruktur den Wechselstrom aus dem Netz in Gleichstrom umwandeln.
Die Aufladung des Akkus mit Gleichstrom geht wesentlich schneller als mit Wechselstrom. Bei einer DC-Schnellladestation wird der Wechselstrom mittels Hochleistungselektronik bereits in der Ladesäule in Gleichstrom umgewandelt.
Private Ladestationen funktionieren grösstenteils mit Wechselstrom (AC), während DC-Ladestationen eher im öffentlichen Raum vorzufinden sind.
Ja, die Kapazität, und damit die Reichweite, eines Akkus für Elektrofahrzeuge nimmt mit der Nutzung ebenfalls ab. Der Akku kann so lange in einem Elektrofahrzeug genutzt werden, bis er auf 70-80 % seiner ursprünglichen Kapazität sinkt. Bei Akkus der heutigen Bauart dauert dies rund acht Jahre, danach werden sie normalerweise ersetzt.
Akkus, die nicht mehr für Elektrofahrzeuge eingesetzt werden können, eignen sich allerdings für andere Zwecke, beispielsweise als Elektrizitätsspeicher einer Photovoltaikanlage.
Weitere Informationen:
https://www.elektroautocoach.ch/wissenswertes/batterien/
https://ecomento.de/ratgeber/wie-hoch-ist-die-lebensdauer-von-batterien-elektroautos/
Ja, die Kapazität, und damit die Reichweite, eines Akkus für Elektrofahrzeuge nimmt mit der Nutzung ebenfalls ab. Der Akku kann so lange in einem Elektrofahrzeug genutzt werden, bis er auf 70-80 % seiner ursprünglichen Kapazität sinkt. Bei Akkus der heutigen Bauart dauert dies rund acht Jahre, danach werden sie normalerweise ersetzt.
Akkus, die nicht mehr für Elektrofahrzeuge eingesetzt werden können, eignen sich allerdings für andere Zwecke, beispielsweise als Elektrizitätsspeicher einer Photovoltaikanlage.
Weitere Informationen:
https://www.elektroautocoach.ch/wissenswertes/batterien/
https://ecomento.de/ratgeber/wie-hoch-ist-die-lebensdauer-von-batterien-elektroautos/
Elektromobilität - Ladelösungen
Es gelten die Technischen Ausführungsbestimmungen für die Installation von Ladelösungen für Elektrofahrzeuge im elektrischen Verteilnetz des ESB
Zwingende Anforderungen
- Bitte beachten Sie, dass der ESB für das Laden von Elektrofahrzeugen in seinem Versorgungsgebiet keine Haushaltsanwendungen gemäss SN 441011 (z.B. Typ 13 usw.) oder Industriesteckdosen gemäss SN EN 60309-2 (z.B. CEE 32 usw.) o. ä. zulässt.
- Ladestationen mit einer Ladeleistung von über 3.7 kVA sowie Ladeinfrastrukturen mit mehreren Ladepunkten müssen im elektrischen Verteilnetz des ESB in jeder Betriebsphase mittels Netzkommando steuerbar / temporär ausschaltbar sein.
- Die Meldepflicht, der Anschluss und der Betrieb von E-Ladestationen ist den NIN sowie denselben Bestimmungen unterstellt, wie Verbraucher- und Speicheranlagen (TAG; / IA; / AB, Sina etc..).
- Sind an einem Netzanschlusspunkt (HAK) mehrere Ladepunkte angeschlossen oder wird die Ladeinfrastruktur zu einem späteren Zeitpunkt erweitert, ist ein auf den Netzanschlusspunkt angepasstes, dynamisches Lastmanagement für die gesamte angeschlossene Ladeinfrastruktur nach Vorgaben des VNB (WVCH- 2021) und unabhängig des Betriebszustandes der einzelnen Ladepunkte, zu installieren. Pro Netzanschluss ist nur ein Lastmanagement zulässig.
- Wird die Leistung des vorhandenen Anschlusses überschritten, muss eine Netzanschlusserhöhung beim ESB beantragt werden.
- Das Einverständnis des Liegenschaftseigentümers bzw. der Verwaltung muss vorliegen.
Empfehlungen ESB
- Im Versorgungsgebiet des ESB sollten vor der Installation folgende Punkte geklärt werden:
- Über welche Leistung verfügt der vorhandene Hausanschluss?
- Könnte sich der Bedarf an Ladestationen künftig ändern? Muss die Installation ausbaufähig sein?
- Wurden alle betroffenen Parteien über die Installation informiert?
- Wie soll die Installation aufgebaut werden (sternförmig, Flachband, etc.)?
- Bei der Wahl der Geräte sind Ladeinfrastrukturen, die mit einer Kommunikationsschnittstelle (z.B. OCPP, API) versehen werden können, zu bevorzugen.
- Jeder Energieversorger setzt eigene Anforderungen. Sind Sie also einem anderen Versorger angeschlossen, ist es sinnvoll, sich direkt bei diesem zu erkundigen.
Das kommt auf Ihre Bedürfnisse an. Gerne klären wir diese mit Ihnen im direkten Austausch ab und beraten Sie bei der Auswahl.
Die Installation einer Ladestation inklusive dem elektrischen Anschluss kostet zwischen CHF 1000.00 und CHF 1 500.00.
Weitere Kosten können entstehen, wenn zusätzliche Arbeiten nötig sind. z. B. der Einbau neuer Sicherungen oder die Verlegung einer besonders langen Leitung.
Wird ein dynamisches Lastmanagement eingesetzt, fallen einmalige Kosten für dessen Installation sowie eine monatliche Gebühr an.
Laden Sie Ihr Fahrzeug möglichst nur an gesicherten Ladestationen. Haushaltssteckdosen eignen sich höchstens für eine Notladung, daher sollte auch keine Ladestation daran installiert werden. Laden an Haushaltssteckdosen ist auch aufgrund von möglicher Brandgefahr nicht empfohlen.
Bei mehreren Ladestationen wird ein Lastmanagement vorausgesetzt. Dieses verteilt die verfügbare Ladeleistung auf die ladenden Fahrzeuge.
Als Mieter dürfen Sie keine eigene Ladestation installieren. Wenden Sie sich hierfür bitte an den Vermieter oder an die Immobilienverwaltung.
Als Eigentümer sollten sie zunächst folgende Punkte klären:
- Welche Ladeleistung benötigt mein Elektroauto?
- Welchen Steckertyp hat mein Elektroauto?
- Welche Zusatzfunktionen (Überwachung, Lastmanagement, Kommunikationsschnittstelle) sind mir wichtig?
- Wie viele Ladestationen könnten in Zukunft noch dazukommen? (Beachten Sie dabei, dass das Lastmanagement die Ladeleistung nur unter Ladestationen desselben Typs und derselben Marke steuern kann).
- Elektrische Installationen dürfen nur durch Fachpersonen eingerichtet werden.
Sind diese Fragen geklärt, können Sie Ihr gewünschtes Ladeprodukt bestellen.
Der ESB unterstützt Sie mit folgenden Leistungen bei der Realisierung Ihres eigenen E-Ladeplatzes:
- Vorkonfiguration: Einbindung ins Netz und Vorprogrammierung des Gerätes
- Anleitung: zusätzliche Schritt-für-Schritt-Anleitung zur selbständigen Inbetriebnahme
Die Installation erfolgt durch den Elektriker Ihrer Wahl, der die Arbeit direkt mit Ihnen verrechnet.
Der ESB bietet neu die Verrechnungslösung via Stromrechnung an. Dabei wird jede Elektroladeinstallation mit einem Zähler und einer Sicherung ausgestattet. Die Ladeleistung jedes einzelnen Mieters bzw. Nutzers wird direkt via ESB-Stromrechnung verrechnet. Dank dem integrierten Lastmanagement der Ladestation steht jedem Mieter bzw. Nutzer zu jeder Zeit die höchst mögliche Leistung zur Verfügung.
Auf technischer Ebene müssen die Ladestationen mit einer Kommunikationsschnittstelle OCPP ausgestattet sein. Auf der administrativen Ebene wird diese Option von den meisten Providern angeboten, wobei es oft möglich ist, auf dem online-Portal die Zeiten zu hinterlegen, zu denen die Ladestation öffentlich verfügbar sein soll. Der ESB arbeitet hier in Partnerschaft mit dem Dienstleister eCarUp.
Ladestationen die mit einer Kommunikationsschnittstelle OCPP ausgestattet sind, können dies ermöglichen. Die Nutzer benötigen einen Account auf der App Ihres Providers. Mit der hinterlegten E-Mail-Adresse der Nutzer können Sie individuelle Tarife festlegen. Die Nutzer aktivieren den Ladevorgang über die App. Die Kosten werden direkt von der in der App angegebenen Kreditkarte abgezogen bzw. der Monatsrechnung des Nutzers belastet. Der ESB arbeitet hier in Partnerschaft mit dem Dienstleister eCarUp.
Eletromobilität - unterwegs laden
Wo kann ich mein Elektrofahrzeug aufladen?
ESB-Ladestationen in Biel
Parking «Bahnhof», Bahnhofplatz 6, Biel:
Vier Parkplätze zur Verfügung
4x 22kW, AC, Anschluss Typ 2
Parking «Altstadt», Freiestrasse 15, Biel:
Vier Parkplätze zur Verfügung
4x 22kW, AC, Anschluss Typ 2
Parking «Längfeld» (Tissot Arena Süd), Längfeldweg, Biel:
Vier Parkplätze zur Verfügung
4x 22kW, AC, Anschluss Typ 2
Parking «Kongresshaus», Silbergasse 39, Biel:
Vier Parkplätze zur Verfügung
4x 22kW, AC, Anschluss Typ 2
Besucherparkplatz ESB-Hauptsitz, Gottstattstrasse 4, Biel:
Vier Parkplätze zur Verfügung
2x 22kW, AC, Anschluss Typ 2
2x 60kW, DC, Anschluss CCS und CHAdeMO
McDonald's, Grenchenstrasse 3, 2504 Biel:
ein markierter Parkplatz, drei Ladeanschlüsse
1x 22kW, AC, Anschluss Typ 2
2x 60kW, DC, Anschluss CCS und CHAdeMO
In der Schweiz
Die Schweiz verfügt insbesondere in städtischen Gebieten und an den Autobahnen über ein sehr dichtes Ladenetz, das stetig ausgebaut wird. Diverse online-Applikationen bieten eine Funktion zur Suche von Ladestationen.
Der ESB macht E-Mobilität einfach und zugänglich. Die eMobiel-App gibt Zugang zu allen wichtigen Informationen in Echtzeit. Zudem ermöglicht die App europaweit die Aktivierung von Ladestationen und die sichere Zahlung.
Die ESB-Ladestationen in Biel liefern ausschliesslich erneuerbaren Strom aus der Region. Für deren Nutzung können Sie die bezogenen kWh einzeln abrechnen. Wenn Sie das Angebot der ESB regelmässig beanspruchen, empfiehlt sich die Abo-Lösung, die Ihnen gegen eine fixe Monatsgebühr unbeschränkten, kostengünstigeren Zugang zu unserer Ladeinfrastruktur ermöglicht.
Die Preise für das Laden von Elektrofahrzeugen an öffentlichen Ladesäulen variieren stark. Dies ist insbesondere auf unterschiedliche Ladegeschwindigkeiten sowie auf die vertraglichen Bedingungen unter den Anbietern zurückzuführen. Es empfiehlt sich, die Kosten des jeweiligen Anbieters vor jeder Ladetransaktion in Erfahrung zu bringen.
Weiter gilt zu beachten, dass, je nach Ladestandort und Anbieter, auch die Ladezeit verrechnet wird und Parkgebühren anfallen können.
In der ESB-eigenen App eMobiel können Sie Ihre Kreditkartenangaben hinterlegen. Damit können Sie europaweit auch die Infrastruktur von Drittanbietern benutzen. Die Ladekosten werden direkt nach dem Ladevorgang Ihrer Kreditkarte belastet.
Mit der Instant Payment-Funktion kann mittels QR-Code direkt via Kreditkarte bezahlt werden, ohne dass eine App nötig wäre.
Die ESB-Ladestationen können auch mit Apps von anderen Providern aktiviert werden, mit denen eine vertragliche Partnerschaft besteht. Die Roaminggebühren können dabei allerdings sehr hoch ausfallen.
- Laden Sie die eMobiel-App aus dem App Store bzw. aus dem Google Play Store herunter
- Registrieren Sie sich mit Ihrer E-Mailadresse
- Hinterlegen Sie Ihre Kreditkartennummer für die Bezahlung der Ladevorgänge
oder
Hinterlegen Sie einen RFID-Code (Radio Frequency Identification) und starten Sie den Ladevorgang mit dem Badge. Die Abrechnung erfolgt über die Kreditkarte.
Ladestationen müssen für jede Ladung aktiviert werden. Die ESB-Infrastruktur lässt sich sowohl mit der eMobiel-App als auch mit der Instant Payment-Funktion freischalten. In beiden Fällen muss der QR-Code auf der Ladesäule eingescannt werden.
Auf der eMobiel-App finden Sie im Menu Ladung eine Übersicht Ihrer letzten Transaktionen. In iOS können Sie die Ladungen innerhalb Ihres gewählten Zeitrahmens aufrufen.
Wenn Ihr Provider in Partnerschaft mit eMobiel arbeitet, sind die ESB-Ladesäulen auf Ihrer App ersichtlich. Damit können Sie den Ladevorgang über die App oder mit Ihrem RFID-Badge starten. Die Roaminggebühren können dabei allerdings sehr hoch ausfallen.
Falls keine Partnerschaft zwischen Ihrem Provider und eMobiel besteht, können Sie die ESB-Säulen mittels Instant Payment-Funktion freischalten. Scannen Sie den QR-Code auf der Ladesäule und geben Sie Ihre Kreditkartennummer an, um den Ladevorgang zu starten.
- Vergewissern Sie sich, dass die Stecker beim Auto und bei der Ladesäule korrekt eingesteckt sind.
- Schliessen Sie das Auto ab: einige Automarken starten den Ladevorgang erst, wenn das Auto abgeschlossen ist.
- Überprüfen Sie, ob Sie im System die richtige Ladesäule ausgewählt haben und starten Sie den Ladevorgang.
- Schliessen Sie die App komplett, starten Sie sie nochmals neu und wiederholen Sie den gesamten Prozess.
- Funktioniert es immer noch nicht, dann kontaktieren Sie uns.
Energie selber erzeugen
Es gibt zwei Varianten für Energieeigenerzeugungsanlagen (EEA):
Überschussmodell
Diese Variante eignet sich für Produzenten, die den produzierten Strom in erster Linie selber verwenden, um ihren Eigenverbrauch zu decken. Wenn die EEA mehr Strom liefert, als im Gebäude verbraucht wird, fliesst die überschüssige Menge ins Netz. Die Netzbetreiber sind per Gesetz dazu verpflichtet, die von Ihnen produzierte Menge Strom abzunehmen und ins Netz einzuspeisen. Dafür erhalten Sie eine Vergütung für die sogenannte Stromrücklieferung.
Marktmodell
Sie können aber auch eine Anlage installieren und den ganzen von Ihnen produzierten Strom verkaufen. Dies ist v.a. für KEV-Anlagen interessant. Als Produzent von Energie aus erneuerbaren Quellen können Sie Ihren Strom über die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) entschädigen lassen. Die Höhe der KEV ist je nach Anlage unterschiedlich.
Im Rahmen der Energiewende lohnt es sich, darüber nachzudenken, sich selber mit Strom zu versorgen und damit erneuerbare Quellen zu fördern. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Strom selbst zu erzeugen. In der Regel ist allerdings zunächst eine grössere Investition nötig, die sich erst nach einer Weile rechnet. ESB berät Sie gerne bei der richtigen Wahl.
Energie aus erneuerbaren Quellen kann mit Sonne, Wasser, Wind, Holz oder Biogas erzeugt werden. Sehr bekannt und beliebt sind Photovoltaikanlagen (PVA) auf dem Gebäudedach. Diese sollten jedoch unbedingt von Fachleuten geplant und installiert werden. Informationen dazu finden Sie unter unseren Photovoltaikangeboten.
Mittels einer Kraft-Wärme-Koppelungsanlage (Blockheizkraftwerk) können Sie mit Ihrer Heizung gleichzeitig Strom und Wärme erzeugen. Diese Blockheizkraftwerke sind besonders effizient, weil kaum Energie durch Abwärme verloren geht. Somit kann auch Strom mit Gas oder Öl erzeugt werden.
Der Nachteil von Strom aus erneuerbaren Quellen ist, dass Erzeugungsmenge und Zeitpunkt schlecht steuerbar sind. So produziert beispielsweise Ihre PVA an einem sonnigen Mittag auf Hochtouren so viel Strom, wie Sie unmöglich zeitgleich verbrauchen können. Den überschüssigen Strom speisen Sie ins ESB-Netz ein, das somit als «virtueller Stromspeicher» dient. In der Nacht oder bei regnerischem Wetter produziert Ihre Anlage nichts. Sie beziehen also den benötigten Strom wiederum aus dem Netz. Mehr Informationen dazu finden Sie auf unserer Seite Solarstrom-Rücklieferung .
Ja, wenn Sie Ihre Eigenerzeugungsanlage für elektrische Energie ans Verteilnetz anschliessen wollen, brauchen Sie dafür vom ESB eine Bewilligung. Der ESB unterstützt Sie bei folgenden Arbeiten:
Prüfung des Anschlussgesuches
Prüfung, ob die technischen Bedingungen einen problemlosen Anschluss Ihrer Produktionsanlage an das bestehende Verteilnetz des ESB erlauben.
Netzplanung
Vor der Bewilligung der Anlage arbeiten wir Netzberechnungen und Netzplanungen aus.
Anlagebeglaubigung
Produktionsanlagen für elektrische Energie müssen beglaubigt werden. Dies kann entweder durch den Netzbetreiber (also ESB) oder durch einen Auditor geschehen. Sie haben die Wahl
Persönliche Beratung
Bei Fragen zu Förderbeiträgen von Bund oder Kanton sowie zu den Rückliefertarifen von ESB beraten wir Sie gerne.
Der ESB vergütet die Energie zum Tarif über die Stromrücklieferung unabhängiger Produzenten.
Dabei unterscheiden wir zwischen Strom aus erneuerbaren und nicht erneuerbaren Primärenergien.
Überschussmodell:
Sie brauchen keinen separaten Zähler, die Energieflüsse können in beiden Richtungen mit dem gleichen Zähler gemessen werden.
Marktmodell:
Sie brauchen einen separaten Zähler, da Sie die gesamte produzierte Energie ins Netz einspeisen. Die Kosten für Installation und Montage der notwendigen Messeinrichtung gehen zu Ihren Lasten.
Sie müssen Ihre Eigenerzeugungsanlage im Netz des ESB anmelden. Die folgenden technischen Unterlagen wird Ihnen gerne Ihr Elektroinstallateur ausfüllen:
- Anmeldung für EEA Anlagen
- Gesuch für EEA Anlagen (Gesuch VSE)
- Installationsanzeige
- Doppel der an ESTI eingereichten Planvorlage bei Anlagen über drei resp. zehn kVA
Versorgungssicherheit
Der ESB ist vorbereitet und hat dazu eine Taskforce eingesetzt. Zudem sind wir im Austausch mit nationalen Organisationen.
Falls in der Schweiz eine Strommangellage eintritt, wird der Bundesrat eine Bewirtschaftungsverordnung (BVO) in Kraft setzten. Darin definierte Massnahmen werden über die wirtschaftliche Landesversorgung durch OSTRAL (Organisation für Stromversorgung in ausserordentlichen Lagen) und KIO (Kriseninterventionsorganisation für die Gasversorgung in ausserordentlichen Lagen) umgesetzt.
Der von unseren Kundinnen und Kunden in der Grundversorgung bezogene Strom wird einerseits in unseren eigenen Kraftwerken produziert und andererseits am Markt eingekauft.
Mit einem Anteil von 50% an Energie aus eigenen Kraftwerken und Beteiligungen kann der Effekt der stark gestiegenen Marktpreise gedämpft werden. Die restliche Menge wird am Markt in mehreren Tranchen beschafft. Dies führt zu einem Durchschnittspreis über die Beschaffungszeit.
Im Einklang mit der Bieler Energiestrategie bieten wir ausschliesslich Strom aus erneuerbaren Quellen an, wobei wir den Fokus auf dessen geografische Herkunft richten.
Der ESB bietet mit den Förderprogrammen Topten (für effiziente Haushaltsgeräte) und EffEl Hilfestellungen zum Energie sparen für Private wie auch KMUs.
Nein, die Wasserversorgung der Bieler Bevölkerung ist gewährleistet.
Kurzfristig ist eine Umstellung des Heizsystems auf einen anderen Energieträger nur schwer möglich. Wenn Ihr Gebäude im Perimeter eines Fernwärmenetzes liegt, ist dies die aus unserer Sicht beste Lösung. Ebenfalls ergibt eine Solaranlage für die Warmwasseraufbereitung Sinn. In der kommenden Heizperiode können Sie auch einen Schwedenofen nutzen, um den Gasbedarf zu reduzieren.
Energieportal – Stadt Biel
Hier finden Sie das erneuerbare Heizsystem, das von der Stadt für Ihr Gebäude empfohlen wird.
Schon Ende 2021 begannen die Preise an den Energiemärkten zu steigen. Der Grund: Die Weltwirtschaft begann im Laufe des Jahres 2021, sich von der Covid-Krise zu erholen. Das führte auch zu einem unerwartet starken Anstieg der weltweiten Erdgas- und Kohlenachfrage. Zugleich war das Angebot für diese Rohstoffe für Lieferungen nach Europa im Herbst 2021 extrem knapp, entsprechend stiegen die Preise.
In einigen Ländern Europas, jedoch nicht in der Schweiz, wird zur Stromerzeugung Erdgas (und Kohle) verwendet. Wer nicht selber produziert oder langfristige Verträge abgeschlossen hat, muss am Strommarkt einkaufen. Am teuersten sind momentan die Gaskraftwerke, weil sehr wenig Gas aus Russland nach Europa fliesst und es so künstlich verknappt.
Seewasserwerk
Das bestehende Seewasserwerk, in welchem der ESB das Trinkwassers für seine Kundschaft gewinnt, hat seine Aufgabe erfüllt. Nach fast 50 Jahren Einsatz hat es das Ende seiner Lebensdauer erreicht und soll einem neuen weichen. Heute sind die Anforderungen an die Wasseraufbereitung nicht mehr dieselben, wie vor 50 Jahren. Deshalb baut der ESB eine neue Anlage am selben Standort, das 2024 ans Netz gehen soll.
Das neue Seewasserwerk soll die Bevölkerung von Biel und Nidau ab seinem Anschluss ans Netz mindestens für die nächsten 50 Jahre zuverlässig mit Trinkwasser bester Qualität versorgen.
Heute beziehen 64'000 Menschen Trinkwasser des ESB. Das neue Seewasserwerk kann bis zu 70'000 Menschen mit Trinkwasser bester Qualität versorgen.
Ja, das neue Seewasserwerk ist dafür ausgelegt, auch bei einer Bevölkerungszunahme genügend Trinkwasser zu liefern. Heute beziehen 64'000 Menschen Trinkwasser des ESB. Das neue Seewasserwerk kann bis zu 70'000 Menschen mit Trinkwasser bester Qualität versorgen.
Der ESB versorgt die Städte Biel und Nidau mit Trinkwasser. Kleine Mengen werden auch an die Gemeinden Leubringen, Twann-Tüscherz, Ipsach, Pieterlen und Orpund geliefert. Die aktuellen Zahlen können Sie im Geschäftsbericht einsehen.
Ja, das neue Seewasserwerk verfügt über vier weitgehend voneinander unabhängige Aufbereitungsstrassen, die für die Wartung oder bei Störungen einzeln abgeschaltet werden können. Entsprechend können bei einer technischen Störung 75 % der Anlagenkapazität aufrechterhalten werden und genügend Trinkwasser für das gesamte Versorgungsgebiet zur Verfügung stellen.
Das neue Seewasserwerk verfügt über vier Aufbereitungsstrassen, während das alte nur zwei umfasst. Es ist auch dafür ausgelegt, mehr Trinkwasser für mehr Menschen aufzubereiten. Dies ist bewusst so geplant, damit die Versorgungssicherheit auch bei einer Bevölkerungszunahme im Versorgungsgebiet garantiert werden kann. Ausserdem umfasst das neue Werk eine eigene Abwasseraufbereitungsanlage, die viel Platz beansprucht.
Derzeit kann die Anlage nicht besichtigt werden. Im Rahmen der Bauarbeiten wird jedoch ein Besucherzentrum erstellt, das mit der neuen Anlage eröffnet wird. Die Besichtigungen werden voraussichtlich ab Frühling 2026 wiederaufgenommen.
Nein, das neue Seewasserwerk beeinträchtigt den Schiffsverkehr genauso wenig, wie das bestehende.
Ja, die Dusche ist für Badegäste bereits wieder verfügbar. Zudem wird im Rahmen der Bauarbeiten auch neu eine öffentlich zugängliche WC-Anlage gebaut. Der Bau und Unterhalt der WC-Anlage obliegt dem ESB, die Gemeinde Ipsach ist für den Betrieb und die Reinigung zuständig.
Das Seeufer wird für die Öffentlichkeit sogar aufgewertet. Die Badewiese bleibt erhalten und es wird ein Kiesstrand eingerichtet, wo der Einstieg in den See vereinfacht wird.
Das Seewasserwerk gehört dem ESB.
Der Standort des Seewasserwerks in Ipsach eignet sich ideal für die Fassung von Seewasser zur Trinkwasseraufbereitung. Das Grundstück ist im Besitz des ESB.
Ein Seewasserwerk ist eine Anlage, in der Seewasser zu Trinkwasser aufbereitet wird.
Trinkwasser ist das am stärksten regulierte und kontrollierte Lebensmittel in der Schweiz. Das neue Trinkwasser erfüllt höchste Richtlinien bezüglich Hygiene und Sicherheit und entspricht allen Vorgaben im Zusammenhang mit Lebensmittelsicherheit.
Die chemische Zusammensetzung sowie den Härtegrad des vom ESB gelieferten Trinkwassers können Sie unter https://trinkwasser.ch/index.php/de/versorger/735/energie-service-biel-esb/101/biel einsehen.