Was ist der Referenzmarktpreis?

Seit 1. Januar 2026 wird die Rückliefervergütung basierend auf dem vom Bundesamt für Energie (BFE) errechneten Referenzmarktpreis festgelegt.  Grundlage für den Referenzmarktpreis ist der Durchschnitt der Preise, die an der Strombörse jeweils für den Folgetag für das Marktgebiet Schweiz festgesetzt werden. Dieser Durchschnitt wird nach der tatsächlich eingespeisten Strommenge gewichtet. Der so errechnete Referenzmarktpreis wird vom BFE jeweils quartalsweise veröffentlicht. Ihre Rückliefervergütung basierend auf diesem Referenzmarktpreis erhalten Sie deshalb ebenfalls quartalsweise.

Vom BFE veröffentlichte Referenzmarktpreise: 

QuartalReferenz-Marktpreis Rp./kWh
 Q1/202610.266 
Q2/2026 - 
Q3/2026 - 
Q4/2026W - 

Was ist die Minimalvergütung?

Um Sie als Produzenten vor tiefen Marktpreisen zu bewahren, ist vom Bund eine Minimalvergütung festgelegt worden. Das ist eine garantierte Mindestvergütung für Ihren Solarstrom. Diese gilt seit dem 1. Januar 2026 in der ganzen Schweiz für Photovoltaikanlagen bis 150kW. 

Die Höhe der garantierten Mindestvergütung richtet sich dabei nach der vom Bundesamt für Energie (BFE) vorgegebenen Berechnungsformel: 180 /Anlageleistung in Kilowatt (kW)

Rechenbeispiele:

  • Bei einer Anlage mit 30 kWp erhalten Sie 6.00 Rp. / kWh (Berechnung: 180/30=6)
  • Bei einer Anlage mit 90 kWp sind es 2.00 Rp. / kWh Berechnung (180/90=2)
  • Bei 150 kWp beträgt die Minimalvergütung 1.20 Rp. / kWh (180/150=1.2) 

 

Minimalvergütungssätze

Vergütung / TarifBasisvergütung Rp./kWhMinimalvergütung1 Rp./kWh
Photovoltaik < 30kWReferenz-Marktpreis26.00
Photovoltaik 30-150 kW mit EigenverbrauchReferenz-Marktpreis26.00 - 1.20
Photovoltaik 30 - 150 kW ohne EigenverbrauchReferenz-Marktpreis26.20
Photovoltaik > 150 kWReferenz-Marktpreis2 - 

1Gemäss der vom Bundesamt für Energie (BFE) vorgegebenen Berechnungsformel: 180 /Anlageleistung in Kilowatt (kW)

2Für das Q1/2026 beträgt der vom BFE festgelegte Refernezmarktpreis: 10.266 Rp/kWh 

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Solarpanel Installation auf Dach
FlexPV50

FlexPV50

FlexPV50 - Ihre Lösung, wenn Sie Ihren lokal produzierten Strom ins Niederspannungsnetz des ESB einspeisen wollen

FlexPV50 ist ein Angebot des ESB. Es richtet sich an Sie als Betreiberin und Betreiber von Photovoltaikanlagen, wenn Sie Ihre lokal produzierte Energie ins Niederspannungsnetz des ESB einspeisen möchten.

Mit FlexPV50 wird die Einspeiseleistung Ihrer Anlage auf 50% der installierten Modulleistung (DC-Nennleistung) begrenzt. Im Gegenzug wird jede eingespeiste kWh zusätzlich vergütet.

Was bedeutet FlexPV50 konkret für mich als Anlagebetreiber/in und was sind die Vorteile?

Die Begrenzung der Einspeiseleistung soll das Verteilnetz entlasten.

Solarenergie liefert nur unregelmässig Strom. Bei viel Sonne wird viel Elektrizität eingespeist, bei schlechtem Wetter entsprechend weniger. Die installierte Modulleistung (DC-Nennleistung) einer PV-Anlage wird in Biel nur an wenigen Tagen im Jahr erreicht. Um diese installierte Modulleistung aufnehmen zu können, müsste der ESB das Verteilnetz stark ausbauen. Die dafür benötigten Investitionen wären unverhältnismässig.

Mit FlexPV50 wird die Einspeiseleistung Ihrer Anlage auf 50% der installierten Modulleistung (DC-Nennleistung) begrenzt. Im Gegenzug wird Ihnen jede eingespeiste kWh zusätzlich vergütet.

  • Die Begrenzung der Einspeiseleistung Ihrer Anlage auf 50% der installierten Modulleistung (DC-Nennleistung) bedeutet also nicht, dass Sie nur noch die Hälfte des Stroms einspeisen.
  • Es bedeutet, dass nur an wenigen, sehr sonnigen Tagen im Jahr, an denen Ihre Anlage die installierte Modulleistung (DC-Nennleistung) tatsächlich erbringt, mit einen geringen Rückgang der eingespeisten Strommenge zu rechnen ist.
  • Dieser Rückgang der eingespeisten Strommenge wird gemäss der dem geltenden Preisblatt (s. Downloads) zugrunde liegenden Formel über die Zusatzvergütung kompensiert.

Mit der Begrenzung der Einspeiseleistung kann der ESB:

  • seiner Kundschaft die Zusatzkosten für die Verstärkung des Verteilnetzes ersparen und
  • die Netznutzungstarife weiterhin im Rahmen halten.

Wieviel Vergütung erwartet mich bei FlexPV50?

Relative maximale Einspeiseleistung am Hausanschluss in Bezug auf installierte PV-Peakleistung

BereichPV-Peakleistung
(kWp)
Zusatzvergütung*
(Rp./kWh)
Bereich 1bis 302.00
Bereich 2ab 31 - 1001.99 - 1.72
Bereich 3ab 101 - 2501.71 - 1.35
Bereich 4ab 251 - 500 1.35 - 1.02 
Bereich 5ab 5011.02 - 0.30

alle Preise exkl. MwSt.

* Der effektive Vergütungspreis wird individuell pro Anlage berechnet. Ausschlaggebend ist die installierte PV-Höchstleistung (kWp nach STC: Standardtestbedingungen für PV-Module. Einstrahlungsstärke = 1000W / m2 ; Zelltemperatur = 25°C).

 

Geltungsbereich von FlexPV50

  • Das Produkt FlexPV50 ist für Photovoltaikanlagen, die über einen Hausanschluss in das Niederspannungsnetz des ESB (400V / Netzebene 7) einspeisen, verfügbar. Es kann ergänzend zur gewohnten Rücklieferung aktiviert werden.
  • PV-Anlagen unter 3 kWp einschliesslich Plug & Play-Anlagen sind von diesem Angebot ausgeschlossen.
  • FlexPV50 ist unabhängig vom Energieabnehmer im Verteilnetz des ESB verfügbar.
  • Die Vergütung der elektrischen Energie wird separat berechnet und vergütet.

Anmeldeformular FlexPV50

Netzdienliche Einspeiseregelung

Neue Regeln bei der Einspeisung von Solarstrom | Was Sie als Anlagenbesitzer oder -besitzerin wissen müssen

Solarenergie liefert nur unregelmässig Strom. Bei viel Sonne wird viel Elektrizität eingespeist, bei schlechtem Wetter entsprechend weniger. Die Höchstleistung einer PV-Anlage wird in Biel nur an wenigen Tagen im Jahr erreicht. Um diese Höchstleistung aufnehmen zu können, müsste der ESB das Verteilnetz stark ausbauen. Die dafür benötigten Investitionen wären unverhältnismässig, da es nur wenige Tage im Jahr betrifft.

Seit1. Januar 2026 sieht die netzdienliche Einspeiseregelung des Bundes vor, dass eine PV-Anlage maximal 70% ihrer installierten Modulleistung (DC-Nennleistung) ins Netz einspeist. Das bedeutet, die installierte Modulleistung Ihrer PV Anlage wird auf 70% gedrosselt. Diese Massnahme ist verpflichtend und betrifft die Einspeisung ins Netz am Anschlusspunkt. Der Eigenverbrauch und die Zwischenspeicherung sind davon nicht betroffen und jederzeit uneingeschränkt möglich. 

Betrifft das meine PV-Anlage?

Die netzdienliche Einspeiseregelung wird seit 1. Januar 2026 bei allen Solaranlagen umgesetzt, die einen neuen Wechselrichter in Betieb nehmen. Das bedeutet:

  • Neue Anlagen, für die ein Anschlussgesuch (TAG) ab 1. Januar 2026 eingeht
  • Bestehende Anlagen, sobald ein neuer Wechseltrichter installiert wird.
  • Kleine Anlagen mit weniger als 800 Watt Leistung, meist Plug&Play-Anlagen, sind davon nicht betroffen.

ESB behält sich das Recht vor, für bestehende PV-Anlagen eine Einspeiseleistungsbegrenzung zu verlangen, wenn die Kapazitätsgrenzen des Netzes erreicht sind und unverhältnismässige Kosten für Netzausbaumassnahmen entstehen würden.

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Videovorschaubild Netzdienliche Einspeiseregelung

Herkunftsnachweis

Erhalten Sie eine Vergütung für Herkunftsnachweise (HKN) Ihres Solarstroms

Dem Strom aus der Steckdose sieht man bekanntlich nicht an, woher er kommt.
Herkunftsnachweise liefern darauf Antworten.

Der Herkunftsnachweis ist ein Zertifikat, das Qualität und Herkunft von produziertem Strom ausweist.

So können Sie Ihre HKN an den ESB abtreten und diese vergütet bekommen

Für die Strommenge, die Ihre Produktionsanlage in das Netz zurückliefert, werden digitale Herkunftsnachweise erstellt. Diese werden automatisch an das Herkunftsnachweis-System von Pronovo geliefert.

Pronovo ist die akkreditierte Zertifizierungsstelle für die Erfassung dieser Herkunftsnachweise. Das Bundesamt für Energie (BFE) ist die verantwortliche Aufsichtsbehörde.

Die Übertragung der Herkunftsnachweise an den ESB ist freiwillig und wird separat vergütet gemäss Preisblatt (s. Downloads). 

Übertragung der HKN - Schritt für Schritt erklärt

Damit der ESB Ihnen die Herkunftsnachweise vergüten kann, müssen diese einmalig an den ESB übertragen werden – Sie können auf der Plattform von Pronovo den entsprechenden Dauerauftrag erfassen.

Wie Sie dazu vorgehen müssen, erklären wir Ihnen in den folgenden Schritten:

  1. Der Rücklieferung des Stroms wird bereits durch den ESB vergütet.
  2. Die Photovoltaik Anlagen profitiert nicht mehr von älteren Finanzierungsarten wie die Kosteneinspeisevergütung (KEV), Mehrkostenfinanzierung (MKF) oder Einspeisevergütungssystem (EVS).

Sie müssen Ihre beglaubigte Photovolatikanlage bei Pronovo registrieren. 
Hier geht es zur Registrierung

Ist die Registrierung erfolgt, bestätigt Pronovo dem ESB, dass Ihre Photovoltaikanlage im System erfasst wurde. Sie erhalten eine Kopie dieser Bestätigung per E-Mail. Erst ab diesem Zeitpunkt können die Herkunftsnachweise an den ESB übertragen werden.

Erfassen Sie auf der Plattform  pronovo.ch  (unter "Mein Projekt") einen Dauerauftrag an den ESB.
Der ESB wird diesen daraufhin annehmen und bestätigen.

  • Die Gutschrift erfolgt quartalsweise.
  • Die Vergütungsperiode startet mit Beginn des Quartals, das auf die Erstellung des Dauerauftrags folgt (Quartalsbeginn jeweils Januar, April, Juli, Oktober)

Weitere Informationen zu den Herkunftsnachweisen finden Sie auch auf www.pronovo.ch.

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