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Installationskontrolle

Kontrolle der elektrischen Installationen


Elektroinstallationen müssen periodisch auf ihre Sicherheit überprüft werden. Die Verantwortung für die Kontrolle der elektrischen Installationen liegt beim Eigentümer. Er trägt auch die Kosten für deren Durchführung.

Am 1. Januar 2002 trat die bundesrätliche Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV) in Kraft. Die NIV verlangt einen Nachweis des Eigentümers, dass die in seinem Besitz stehenden Elektroinstallationen nach anerkannten Regeln der Technik erstellt und gewartet sind. Der Eigentümer muss eine Fachperson (Elektrokontrolleur) mit der Prüfung der Installationen beauftragen. Dieser stellt bei einwandfreiem Zustand der Installationen den gesetzlich notwendigen Nachweis aus. Wir fordern alle Eigentümer periodisch auf, diesen Nachweis zu erbringen.

Anerkannte Installateure oder unsere Partnerfirma energiecheck verfügen über jahrelange Erfahrung in der Durchführung dieser Installationskontrollen und garantieren Ihnen eine fachgerechte Überprüfung der Elektroinstallationen. 

Sie übergeben Ihnen die vom Netzbetreiber erhaltene Aufforderung zur Erbringung des Sicherheitsnachweises. Nach der Durchführung der Installationskontrolle stellen sie Ihnen das unterzeichnete Original oder eine allfällige Liste der festgestellten Mängel zu. In Ihrem Auftrag regeln sie die Modalitäten mit dem Netzbetreiber.

Wir sichern Ihnen dadurch eine fachgerechte Sicherheitskontrolle zu.

  • Wir kennen die gesetzlichen Bestimmungen und wenden sie vernünftig an.
  • Rufen Sie uns an: Tel. 032 326 17 11