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Förderprogramm für energieeffiziente Geräte

Ihr Haushaltsgerät ist in die Jahre gekommen? Mit einem effizienten Modell senken Sie Ihren Stromverbrauch und erhalten zudem ab dem 1. Januar 2026 einen Förderbeitrag des ESB.

Ab dem 1. März 2026 können Sie hier rückwirkend auf den 1. Januar 2026 Ihren Förderbeitrag beantragen.

Wer ist berechtigt?

Ab dem 1. Januar 2026 profitieren Sie von einem Förderbeitrag von 40 bis 70 Franken, wenn Sie ein bestehendes Haushaltsgerät durch ein neues, energieeffizientes Modell ersetzen.

Bezugsberechtigt sind Privatpersonen sowie Liegenschaftsverwaltungen.

Wichtig ist, dass Sie das neue Gerät in einer Liegenschaft in den Kantonen Bern, Solothurn und Jura oder in ausgewählten Gemeinden im Laufental BL* installieren (*Blauen, Dittingen, Laufen, Nenzlingen, Roggenburg, Röschenz, Wahlen, Zwingen).

Wichtig:

  • Gefördert wird nur der Ersatz eines bestehenden Geräts.
  • Neuanschaffungen ohne Vorgängergerät sind nicht förderberechtigt.
  • Das ersetzte Gerät muss fachgerecht ausser Betrieb genommen und entsorgt werden.
  • Wurde der Förderbeitrag bereits durch einen Verkäufer oder Fachpartner vom Kaufpreis abgezogen, kann kein weiterer Antrag gestellt werden.
  • Das Anmeldeportal ist ab dem 1. März 2026 offen. Anträge können bis ein halbes Jahr nach dem Kauf eingereicht werden.

Was wird gefördert?

Geräte aus folgenden Kategorien sind förderberechtigt:

 

Folgenden Förderbeiträge werden gewährt:
 

Gerätekategorie / Effizienzklasse A B C  D 
Wäschetrockner CHF 70 CHF 50  -   -
Waschtrockner (Kombigerät) CHF 70 CHF 50  CHF 40  -
Geschirrspülter CHF 50 CHF 40  -   -
Kühlschränke CHF 70 CHF 50  CHF 40  -
Kühl-Kombi-Geräte CHF 70 CHF 50  CHF 40  -

Gefrierschränke

CHF 70 CHF 50  CHF 40  -
Gefriertruhen CHF 70 CHF 50  CHF 40  -
         
Gerätekategorie / Effizienzklasse A+++ A++ A+  
Dunstabzugshaube CHF 50 CHF 40 CHF 40  


Förderbetrag ohne MwSt.

 

Wie gehe ich vor?

1. Kaufen

Ersetzen Sie eines Ihrer Geräte ab dem 1. Januar 2026 mit einem energieeffizienten Modell aus einer der förderberechtigten Kategorien. Heben Sie den Kaufbeleg auf.

 

2. Förderbeitrag beantragen

Füllen Sie das Gesuchsformular  ab dem 1. März 2026 vollständig aus.

3. Profitieren

Sind alle Bedingungen erfüllt, wird Ihnen der Förderbeitrag direkt auf Ihr Konto überwiesen.

Unsere Partner 

Um das Programm möglichst breit abzustützen, sind der ESB und andere Energieversorgungsunternehmen innerhalb des Fördergebiets eine Partnerschaft unter der Schirmherrschaft der BKW eingegangen zur Förderung energieeffizienter Haushaltsgeräte - getreu dem Slogan: Zäme effiziänt! 

Um den Ablauf für Sie so einfach wie möglich zu gestalten, wird das Förderprogramm ausserdem in Zusammenarbeit mit Topten  als Abwicklungspartner durchgeführt. Topten kümmert sich um die gesamte operative Umsetzung – von der Prüfung der Gesuche bis zur Auszahlung der Förderbeiträge.

Auf der Online-Vergleichsplattform von Topten finden Privatpersonen und Unternehmen schnell und einfach die ökologischsten Produkte zum besten Preis. Der Fokus liegt auf Energieeffizienz, geringer Umweltbelastung und Qualität. Gelistet werden nur Produkte, die den strengen Topten-Kriterien entsprechen. Topten ist neutral und unabhängig.

Ziel des Förderprogramms

Mit diesem Förderprogramm unterstützt der ESB den Ersatz alter, stromintensiver Haushaltsgeräte durch moderne, energieeffiziente Modelle. Ziel ist eine nachhaltige Reduktion des Stromverbrauchs und damit ein Beitrag zur Umsetzung der nationalen Energieziele im Sinne des Energiegesetzes (Art. 46b EnG).

Förderporgramm effiziente Geräte
Logos Partner Förderprogramm